"Das Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Baterien und Akkumulatoren (BattG) hat nun alle parlamentarischen Hürden genommen. Am Freitag, den 15.05.2009 gab der Bundesrat seine Zustimmung zum Gesetzentwurf und folgte dem Votum des Bundesrats, der den Gesetzentwurf der Bundesregierung Ende April mit leichten Veränderungen verabschiedet hatt (EUWID 18/2009). Vor der Plenarsitzung hatte der Umweltausschuss des Bundesrats empfohlen, dem Gesetz zuzustimmen.
Mit dem neuen Regelwerk setzt Deutschland die Vorgaben der europäischen Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 eins zu eins in nationales Recht um. Es löst die geltende Batterieverordnung (BattV) von 1998 ab, behält die dort geschaffenen Rücknahmesysteme und Entsorgungsstrukturen für Gerätealtbatterien jedoch bei. So wird es dem Gesetz zufolge neben einem Gemeinsamen Rücknahmesystem weiterhin auch herstellereigene Rücknahmesysteme geben.
Das Gesetz legt erstmals verbindliche Sammelquoten für Gerätealtbatterien fest. So sollen bis 2012 mindestens 35 Prozent und bis 2016 mindestens 45 Prozent der Batterien gesammelt werden. Außerdem sieht das Gesetz unter anderem vor, ein zentrales Melderegister für alle Hersteller einzurichten, das beim Umweltbundesamt geführt wird."
Quelle: EUWID Nr. 21 - 19.05.2009
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