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Am 01.12.2009 ist das Batteriegesetz in Kraft getreten. Demnach sind Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, ihre Marktteilnahme gegenüber dem UBA anzuzeigen. Bis 28.02.2010 gilt eine Kulanzfrist seitens des UBA, danach muss man mit Bußgeldern rechnen, da keine Registrierung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
take-e-way übernimmt für Sie gerne die Registrierung bei dem Umweltbundesamt sowie weitere Pflichten nach dem Batteriegesetz und hilft Ihnen somit, gesetzeskonform zu handeln. Sprechen Sie uns an, Ihr VERE Team. Tel.: 040-21901065, Email: info@vereev.de
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| EUWID Nr. 34 vom 21.08.2007 Expertise sieht kleinere Hersteller durch EAR-Abholanordnungen benachteiligt „Gesetzlich geforderte gleichmäßige Verteilung wird nicht erfüllt.“ Lesen Sie mehr (PDF) |
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