Hamburg – Herzlich Willkommen zum ersten VERE-Infobrief 2010. Dieser enthält einen Überblick über viele interessante Themen aus unserer täglichen Arbeit. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen. Ständig aktuelle Informationen und Neuigkeiten zur Umweltgesetzgebung erhalten Sie ab sofort auch über das Facebook-Profil von take-e-way:
Eine europaweite Registrierungsnummer soll angestrebt werden. Vor allem soll die mehrmalige Gebührenerhebung bei Mehrfach-Registrierungen innerhalb der EU verhindert werden. Des Weiteren sollen Hersteller/Inverkehrbringer nicht mehr in jedem Mitgliedsstaat einen Firmenssitz haben müssen, sondern können sich eines Bevollmächtigten bedienen.
Die Gültigkeit der Richtlinie soll für alle Elektro- und Elektronikgeräte gelten, so dass mehr Rechtssicherheit entsteht.
Eine Mindestsammelquote von 65 Prozent der in Verkehr gebrachten Mengen von den Gerätekategorien soll bis 2016 angestrebt werden (Kompetenzbereich bleibt bei den Mitgliedsstaaten).
Bestehende Sammelinfrastrukturen sollen beibehalten werden. Die geteilte Produktverantwortung (Sammlungskosten Kommunen/Verwertungskosten Hersteller) darf in Deutschland erhalten bleiben.
Die Möglichkeit für Hersteller, eigene Systeme zu organisieren wurde beibehalten. Für den Handel besteht weiterhin keine zwingende Rücknahmepflicht (keine diesbezüglichen Änderungsanforderungen).
Vereinheitlichung der Registrierungsanforderungen der nationalen Register. Gegen die Forderung, dass auch dort die Markenangabe Pflicht wird, wehren wir uns vehemend.
Anstatt in 10 Gerätekategorien soll zukünftig nur noch in 5 Gerätekategorien gemeldet werden.
Illegale Verbringung von Elektroschrott soll verhindert werden, indem Exporteure den Nachweis der Funktionalität erbringen.
Eine erste Aussprache zu den Änderungen fand Mitte März im Europaparlament statt. Die Abstimmung im Plenum soll Mitte Mai erfolgen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.