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Aktualisierung: ElektroGKostV – Widerspruchsoption
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Fürth/Hamburg – Die Stiftung EAR informierte uns dankenswerter Weise, dass seit dem 17.06.2010 keine Kostenbescheide mehr auf der Basis der alten, ungültigen Kostenverordnung erlassen werden.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Monatsfrist für Einlegung eines Widerspruchs sowie als ergänzende Information, dass die Gebühren jeweils aufgrund der zum Zeitpunkt des Antrags bestehenden Gebührenordnung ermittelt werden.

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