Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Achtung: Leuchtende Spinner bei der EAR anmelden

Wie der „Focus“ aktuell berichtet, hat der Zoll allein im Mai 2017 am Frankfurter Flughafen 35 Tonnen „Fidget Spinner" aus dem Verkehr gezogen.

Liebe VERE-Mitglieder,

wie der „Focus“ aktuell berichtet, hat der Zoll allein im Mai 2017 am Frankfurter Flughafen 35 Tonnen „Fidget Spinner" aus dem Verkehr gezogen.

Fidget Spinner sind der Spielzeug-Renner der Saison und von den Schulhöfen nicht mehr wegzudenken. Diese Handkreisel gibt es auch mit Beleuchtung. Auf Grund zahlreicher Anfragen unserer Mitglieder und Kunden hat take-e-way mit ihrem Rechtsanwalt, Herrn Dr. Holger Jacobj von der Kanzlei Versteyl Rechtsanwälte, geklärt, ob es sich hierbei um Elektrogeräte handelt.

Herr Dr. Jacobj kommt zu dem Schluss, dass Fidget Spinner unter das ElektroG fallen, wenn sie zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind (§ 3 Nr. 1 a ElektroG).

Viele Verkäufer gehen fälschlicherweise davon aus, dass die leuchtenden Fidget Spinner keine Elektrogeräte seien, weil das Leuchten bloß eine untergeordnete Sekundärfunktion darstelle. Diese Argumentation ist aus Sicht von Herrn Dr. Jacobj hinfällig, denn die gesetzliche Definition unterscheidet nicht zwischen Primär- und Sekundärfunktionen, sondern stellt nur auf den ordnungsgemäßen Betrieb ab. So ist der Fidget Spinner zwar auch ohne Beleuchtung funktionsfähig. Wenn die Spinner ausdrücklich mit Leuchtfunktion angeboten werden, wird der Erwerber diese jedoch auch einfordern und bei Ausfall dieser Funktion einen Sachmangel geltend machen.

Als Geräteart kommt aus unserer Sicht daher nur „7.1 Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten“ in Betracht.

Sehr gerne übernimmt take-e-way für Sie die Anmeldung der leuchtenden Fidget Spinner bei der EAR. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team unter 040/750687-111 oder beratung[at]take-e-way.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr VERE e.V.

Jochen Stepp, Oliver Friedrichs und Christoph Brellinger

Über den VERE-Verband

- Gründung 2003 in Hamburg
- Derzeit 3.800 Mitglieder
- Vorstand: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG/WEEE) in Deutschland. VERE vertritt die Interessen von über 3.800 Unternehmen aus weltweit 37 Nationen auf der politischen Ebene.

Geschäftsfelder: Mit der vom VERE e.V. initiierten „take-e-way“ bietet VERE die einfache und gesetzeskonforme Lösung zur Umsetzung der Anforderungen und Pflichten gemäß ElektroG, Batteriegesetz (BattG) und Verpackungsverordnung (VerpackV) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland an.

Pressekontakt
VERE - Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e. V.
Christoph Brellinger
Geschäftsführer
Schlossstr. 8 d-e
22041 Hamburg

Telefon: +49 (0)40/750687-111
Telefax: +49 (0)40/750687-101
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presse[at]vereev.de

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beratung@take-e-way.de

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