Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Bußgeld für Rücknahmeverweigerer – Gesetzgeber schlägt zurück

Der neue Bußgeldtatbestand für Rücknahmeverweigerer soll ab 1. Juni 2017 in Kraft treten.

Rücknahmetresen für Elektro-Altgeräte, Batterien, LED- und Energiesparlampen von take-e-way und Tomra
Rücknahmetresen für Elektro-Altgeräte, Batterien, LED- und Energiesparlampen von take-e-way und Tomra

Seit dem 25.07.2016 müssen stationäre Händler ab 400 qm Elektro-Verkaufsfläche bzw. Onlinehändler ab 400 qm Elektro-Lager- und Versandfläche (Regalfläche) Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen. Es müssen sowohl Altgeräte beim Neukauf eines gleichartigen Geräts (1:1) als auch Kleingeräte mit Kantenlängen bis zu 25 cm zurückgenommen werden, auch wenn kein Neugerät gekauft wird (0:1). Auch B2B-Vertreiber sind zur Rücknahme von Kleingeräten aus privaten Haushalten verpflichtet.

Soweit die Theorie. In der Praxis verläuft die Handelsrücknahme schleppend, da das ElektroG keine Sanktionen für die Verweigerung der Rücknahme vorsieht. Nur wer Geräte zurücknimmt und vergisst, die Mengen zu melden, musste bislang Bußgelder fürchten. Handelsverbände riefen zum Boykott der Rücknahmepflicht auf. Der Ehrliche war der Dumme.

Gesetzgeber schlägt zurück
Das Bundeskabinett hat Anfang November eine Änderung des ElektroG beschlossen, die bis zu 100.000 Euro Bußgeld für sich rechtswidrig verhaltende Vertreiber vorsieht. Laut Bundesumweltministerium sollen der Vollzug dadurch gestärkt und die rechtstreuen Vertreiber vor Trittbrettfahrern geschützt werden. Der neue Bußgeldtatbestand soll ab 1. Juni 2017 in Kraft treten.

take-e-way testet vollautomatische Rücknahme in Hamburg
Um dem Handel die Altgeräte-Rücknahme zu erleichtern, testen VERE, take-e-way und TOMRA in Hamburg ein neuartiges Rücknahmesystem, mit dem Altgeräte, Lampen und Batterien nahezu aufwandsfrei für Einzelhändler zurückgenommen werden können. Leerung, Reinigung, Nachsortierung, Recycling und Mengenmeldungen an die EAR werden von dem System übernommen.

take-e-way sucht 10 Hamburger Einzelhändler, die das System 6 Monate kostenlos testen wollen.

Einzel- und Onlinehändlern steht das take-e-back-System zur Verfügung, das von zirka einem Drittel aller zurücknehmenden Vertreiber genutzt wird. Mehr Infos unter logistik@take-e-way.de oder 040/219010-770.

Über den VERE-Verband
- Gründung 2003 in Hamburg
- Derzeit 3.800 Mitglieder
- Vorstand: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG/WEEE) in Deutschland. VERE vertritt die Interessen von über 3.800 Unternehmen aus weltweit 37 Nationen auf der politischen Ebene.

Geschäftsfelder: Mit der vom VERE e.V. initiierten „take-e-way“ bietet VERE die einfache und gesetzeskonforme Lösung zur Umsetzung der Anforderungen und Pflichten gemäß ElektroG, Batteriegesetz (BattG) und Verpackungsverordnung (VerpackV) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland an.

Pressekontakt
VERE - Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e. V.
Christoph Brellinger
Geschäftsführer
Schlossstr. 8 d-e
22041 Hamburg

Telefon: +49 (0)40/750687-111
Telefax: +49 (0)40/750687-101
http://www.vereev.de
presse[at]vereev.de

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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Leiter Marketing & Kommunikation

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