Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Preiswerter WEEE-Bevollmächtigter für Frankreich

Der Bevollmächtigten-Service von get-e-right France wird erheblich günstiger sein als alle anderen uns bekannten Alternativen in Frankreich.

Wenn Sie Geräte in Frankreich verkaufen und dort keine eigene Niederlassung haben, benötigen Sie einen Bevollmächtigten.

Die derzeit in Frankreich angebotenen Lösungen sind aus Sicht unserer Kunden nicht zufriedenstellend: Bislang ist die Beauftragung des Bevollmächtigten in Frankreich für Sie mit sehr hohen Service-Kosten der Anbieter verbunden. In einigen Fällen müssen hohe Sicherheitsleistungen für etwaige Zahlungsausfälle und Haftungsrisiken bei Ihrem Bevollmächtigten hinterlegt werden, wodurch Ihr Kapital unproduktiv gebunden ist. Zudem gibt es kein Rücknahmesystem in Frankreich, das den Bevollmächtigten für alle Geräte stellt.
 
Deshalb haben wir uns entschlossen, mit get-e-right France eine Niederlassung zu gründen, die noch in diesem Sommer ihr operatives Geschäft aufnehmen wird.

Bei get-e-right France müssen Sie keine Sicherheitsleistungen hinterlegen. get-e-right France bietet den Bevollmächtigten ausnahmslos für alle Geräte an. Der Bevollmächtigten-Service von get-e-right France wird erheblich günstiger sein als alle anderen uns bekannten Alternativen in Frankreich.

get-e-right France wird darüber hinaus für Ihr Unternehmen sämtliche Pflichten und Auflagen gemäß der französischen WEEE-Gesetzgebung als Ihr Bevollmächtigter erfüllen. Zudem wird  get-e-right France in Zusammenarbeit mit der take-e-way GmbH sämtliche Korrespondenz und Kommunikation mit den staatlich akkreditierten Rücknahmeorganisationen und der französischen Umweltbehörde übernehmen.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Herr Mattia Bertazzo gerne unter 040219010769 oder bertazzo@take-e-way.de zur Verfügung. Informieren Sie auch gerne Ihre Partner, die ebenfalls nach Frankreich verkaufen.

Über take-e-way
Gründung 2004 in Hamburg, derzeit 35 Mitarbeiter, Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.700 Unternehmen.

Pressekontakt
take-e-way GmbH
Christoph Brellinger
Unternehmenskommunikation
Schlossstr. 8 d-e
22041 Hamburg

Telefon: +49 (0)40/750687-111
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