take-e-way und VERE e.V. beraten alle Hersteller, Vertreiber und Importeure von Solar- und PV-Modulen auf der Intersolar Europe 2012 vom 13. bis 15. Juni 2012 am Stand A5.335 über die zukünftigen Verpflichtungen gemäß WEEE und ElektroG.
Seit dem 1. Juni stellt schon das bloße Anbieten unregistrierter Elektrogeräte oder Batterien einen abmahnfähigen Tatbestand dar. Die wichtigsten Neuerungen hat Rechtsanwalt Dr. Holger Jacobj (Versteyl Rechtsanwälte) nachfolgend zusammengefasst.
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