Die Geräteart „Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten“ und die Geräteart „Werkzeuge für ausschließlich gewerbliche Nutzung“ werden umbenannt.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis zum 14. Februar 2014 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der neuen WEEE-Richtlinie in Kraft setzen, die zur Einhaltung der EU-Vorgaben erforderlich sind.
Wie im letzten Jahr wollen wir mit unserer Veranstaltung zum Thema Produktverantwortung eine Plattform schaffen, auf der Sie sich über geplante Gesetzesveränderungen informieren können.
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