Elektroaltgeräte-Rücknahme: Deutsche Umwelthilfe begrüßt neue Sanktionsmöglichkeiten gegen Verstöße

Seit dem 1. Juni müssen Handelsunternehmen, die zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet sind und dies verweigern, mit einem Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Seit dem 1. Juni müssen Handelsunternehmen, die zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet sind und dies verweigern, mit einem Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Bislang mussten Unternehmen, die eine Rücknahme ordnungswidrig ablehnten, mit keinen ernsthaften Konsequenzen rechnen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), ein anerkannter Umwelt- und Verbraucherschutzverband, fordert die Bundesländer zur Kontrolle der Rücknahmeregelungen auf und kündigt eigene umfangreiche Tests in Geschäften und bei Onlinehändlern an.

Die DUH hatte take-e-way darüber informiert, dass das von der DUH entwickelte Verbraucherinformationsblatt zur Altgeräterücknahme gerne zusätzlich zu den eigenen Informationsmaterialien verwendet werden dürfe. Diese Möglichkeit nutzen wir gerne und informieren Sie darüber, dass das Verbraucherinformationsblatt zum Download für Händler sowie Informationen über die Rechte von Verbrauchern und die Pflichten von Händlern bei der Rücknahme von Elektro-Altgeräten unter folgendem Link zu finden sind:
http://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/

Einzel- und Onlinehändlern steht als Lösung das deutschlandweite Rücknahmesystem take-e-back zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Rücknahmepflicht ganz einfach über das dazugehörige Onlineportal www.take-e-back.de organisieren können. Für Fragen und die kurzfristige Teilnahme am Rücknahmesystem steht Ihnen unser Herr Wolfgang Obermeyer sehr gerne unter 040/219010-770 oder unter logistik[at]take-e-way.de zur Verfügung.

Über take-e-way
Gründung 2004 in Hamburg, derzeit 35 Mitarbeiter, Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs.

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.700 Unternehmen.

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