LED Stripes – Wichtige Information zur Einordnung bei der Stiftung EAR

LED-Stripes werden nun als Leuchten in der Geräteart "Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können" der Sammelgruppe 5 eingeordnet

Die regelsetzenden Gremien der Stiftung EAR haben eine Neubewertung im Produktbereich der Lampen vorgenommen. Neu ist, dass LED-Stripes nun als Leuchten in der Geräteart "Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können" der Sammelgruppe 5 eingeordnet werden.

Bislang wurden LED-Stripes der Geräteart "Lampen außer Gasentladungslampen" zugeordnet.

VERE e.V. und take-e-way begrüßen diese praxisgerechte Neueinstufung ausdrücklich. Betroffene Hersteller profitieren in der neuen Geräteart außerdem von deutlich geringeren Kosten (Garantie und Entsorgung).

Falls Sie als Hersteller von LED-Stripes von dieser Neuregelung betroffen sein sollten, empfehlen wir Ihnen zu überprüfen, ob Sie unter diesen neuen Bedingungen noch richtig mit Ihren Produkten registriert sind. take-e-way klärt in der Zwischenzeit für Sie mit der Stiftung EAR, ob für eine behördlich veranlasste Umregistrierung Kosten anfallen.

Leiten Sie diese Information auch gerne an befreundete Unternehmen weiter.

Bei Fragen steht Ihnen unser Beratungs-Team sehr gerne unter beratung@take-e-way.de oder unter 040/750687-111 zur Verfügung.

Über den VERE-Verband
- Gründung 2003 in Hamburg
- Derzeit 3.800 Mitglieder
- Vorstand: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG/WEEE) in Deutschland. VERE vertritt die Interessen von über 3.800 Unternehmen aus weltweit 37 Nationen auf der politischen Ebene.

Geschäftsfelder: Mit der vom VERE e.V. initiierten „take-e-way“ bietet VERE die einfache und gesetzeskonforme Lösung zur Umsetzung der Anforderungen und Pflichten gemäß ElektroG, Batteriegesetz (BattG) und Verpackungsverordnung (VerpackV) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland an.

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