Die Erfolge des VERE-Verbands

Der VERE-Verband hat aufgrund seines weiten Einflusses und dank der Zusammenarbeit mit den Verbänden, Kammern, Behörden und den parlamentarischen Kreisen erfreuliche Verbesserungen für die kleinen und mittelständischen Unternehmen erreicht. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der bisher wichtigsten Erfolge:


1. Erfolgreiche Klage gegen die Stiftung EAR bzw. Kuratoriumswahl

Am 3. Dezember 2018 erging das Urteil in der Klage gegen die Stiftung EAR. Beklagt wurde der Ausschluss von VERE-Vorstand Oliver Friedrichs von der Kuratoriumswahl der Stiftung EAR. Ergebnis: Das zuständige Gericht folgte in allen Punkten der Argumentation des VERE e.V. und entschied, dass die Wahl des Kuratoriums ungültig ist. Die Stiftung EAR muss die Kosten des Verfahrens tragen. Für den Klageweg hatten sich die Mitglieder des VERE-Verbandes zuvor mehrheitlich (Abgegebene Stimmen: 521, Ja-Stimmen: 504, Nein-Stimmen: 17) ausgesprochen. In der Sache ist hervorzuheben, dass die gemeinsame Sacharbeit mit der EAR trotz des streitigen Verfahrens nicht beeinträchtigt wurde. Weiterhin gibt es eine konstruktive Gesprächsebene zwischen der Stiftung EAR und dem VERE e.V. und auch der tägliche operative Betrieb zwischen unseren und den Mitarbeitern der EAR verläuft im Sinne unserer Mitglieder sehr zuverlässig und professionell.


2. Gutachten im Auftrag des VERE-Verbands

Eine Analyse der Berechnungsweise der Abholpflicht für historische Altgeräte durch Prof. Mario Schmidt (Institut für Angewandte Forschung, 02.08.2007) nahm insbesondere Bezug auf die Sammelgruppe 2 (Kühlgeräte) und beschrieb die Unsymmetrie zwischen dem Gesetzestext, der verlangt den Absatzanteil pro Kalenderjahr zu bestimmen, und der Praxis der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), die monatlichen Mengenmeldungen direkt heranzuziehen. Kleinere Hersteller wurden dadurch überproportional häufig für Entsorgungsanordnungen in Anspruch genommen

Eine Prüfung der Abholverpflichtung für historische Altgeräte auf Plausibilität durch das Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung vom 07.12.2007 ergab hohe Abweichungen (bis zu mehreren Tausend Prozent) der Rücklaufquoten und enorm hohe Abholverpflichtungen für einige Hersteller. Mögliche Fehlerquellen wurden hierfür aufgezeigt:

• Manche Hersteller berechnen ihre Input-Menge zu niedrig
• Andere sind gar nicht registriert
• Die Berechnungsweise kann fehlerhaft sein (Methodik oder Programmierung)

Daraus resultierten folgende Empfehlungen:

• Detaillierte Veröffentlichung der Berechnungsweise im Internet
• Überprüfung der Abholverpflichtungen in regelmäßigen Abständen auf Plausibilität
• Rücklaufquote pro Jahr und Geräteart veröffentlichen
• Unterjähriger Ausgleich
• Obergrenze für Abholverpflichtungen einführen
• Jahresausgleich zwischen den Herstellern


3. Probleme mit der Zuordnung

Der VERE-Verband beteiligte sich daran, Themen bezüglich der Zuordnungsprobleme bei Geräten unermüdlich anzusprechen. Letztendlich wurde die Verwaltungspraxis der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) per Urteil in folgenden Fällen geändert:

• Ein Reiskocher wurde zunächst als "Haushaltsgroßgerät" eingeordnet; inzwischen gehört dieser Reiskocher zur Gruppe der Haushaltskleingeräte
• Ein akustisches Maulwurfabwehrgerät wurde als "Unterhaltungselektronik" klassifiziert; inzwischen gehört es zu der Gruppe der Haushaltskleingeräte


4. Härtefallregelung

Eine deutliche Verbesserung wurde für Hersteller erreicht, die die Härtefallregelung für sich in Anspruch nehmen können. Heute gelten für Sie die gleichen Meldefristen (Abgabe der monatlichen Mengenmeldung) wie für andere registrierte Hersteller. Ursprünglich mussten sie die Meldungen zu ihrer Benachteiligung bereits am Monatsletzten und damit deutlich früher abgeben. Auch für sie gilt jetzt der 15. des Folgemonats.

Weiterhin kann nun ein Härtefall auch noch nachträglich anerkannt werden. Stellt sich heraus, das die anfangs angegebene Planmenge nach einem Jahr so weit unterschritten wurde, dass die Härtefallgrenze erreicht ist, liegen die Voraussetzungen eines Härtefalls vor und können geltend gemacht werden. Weiterhin betrachten wir die "doppelte Bestrafung" des Härtefalls kritisch. Meldet der betroffene Hersteller einen Monat seine inverkehrgebrachte Menge nicht rechtzeitig oder gar nicht, so wird ihm sofort der Härtefall-Status aberkannt: Es erfolgt eine Zwangsperrung und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird eingeleitet.


5. Senkung der EAR-Gebühren

Ende 2007 wurde beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 die Gebühren der Stiftung EAR wesentlich zu senken. Der VERE-Verband hat sich konsequent und beharrlich für eine Reduzierung der Verwaltungsgebühren stark gemacht. So freuen wir uns sehr, dass mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung vom 12. April 2010 nochmals eine Absenkung der Gebühren im Sinne unserer Mitglieder in Kraft getreten ist.


6. Vollkasko-Lösung für das ElektroG

Der VERE-Verband hat sich seit seiner Gründung insbesondere darauf konzentriert, Leistungen für die einfache Abwicklung der Umweltgesetze zu erarbeiten, die für kleine und mittelständische Unternehmen kostengünstig und überschaubar sind. Denn gerade für kleine Unternehmen und Nischenhersteller können die Kosten, die aus den Pflichten zur Umsetzung des ElektroG, des BattG und der VerpackV resultieren, oftmals zur Verkaufsbeschränkung oder gar der Entscheidung zum Austritt aus dem Markt führen. Dies kann letztendlich zur Folge haben, dass diese Hersteller und ihre zum Teil sehr individuellen Produkte gänzlich verschwinden. Dies führt neben einer Verzerrung der Märkte zugunsten großer Anbieter auch zu Einschränkungen bei der von vielen Verbrauchern sehr geschätzten Produktvielfalt.   

Um den Herstellern, Importeuren und Erstinverkehrbringern möglichst die gesamte Bürokratie, die aus der Umweltgesetzgebung resultiert, abzunehmen, hat der VERE-Verband mit "take-e-way" eine Full-Service-Dienstleistung zur Abwicklung des ElektroG konzipiert: Das sogenannte "Modul 3" beinhaltet eine Vollkaskoversicherung gegen Abholanordnungen der Stiftung EAR und wird zu einer Pauschale angeboten, die den Herstellern eine sichere Kalkulation ihrer Produktpreise ermöglicht. Wie alle Leistungen des VERE-Verbands zeichnet sich auch diese durch ihre mitgliederfreundliche Preisgestaltung aus: Die Konditionen für größere und kleinere Unternehmen sind gleich. Dadurch entsteht ein gewünschter, sozialer Effekt. Die Kosten für einen Modul 3–Vertrag betragen immer noch weniger als ein Geschäftseintrag im Telefonbuch oder eine Anzeige in der Zeitung.

Gemeinsam mit den zahlreichen Zusatzvorteilen im VERE-Verband, wie zum Beispiel Full-Service-Lösungen für BattG, VerpackV, REACh, RoHS, Ökodesign, CE, Marktfähigkeitsfrüfungen von Produkten und einem eigenen ZPÜ-/GEMA-Gesamtvertrag ist take-e-way mit mehr als 2.000 registrierten Herstellern ohne Zweifel der größte Erfolg des Verbands zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (e.V.).