Die Historie des VERE-Verbands

In Hamburg besteht eine langjährige, historisch gewachsene Tradition im Bereich der Bündelung und Vertretung mittelständischer Interessen bei der Umsetzung von Umweltgesetzen. Bewährt hat sich die regionale Hamburger Verbandslösung, die ihre Berechtigung auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgesetzes fand.

In enger Zusammenarbeit mit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), den Kammern und betroffenen Wirtschaftsverbänden wurden in den Jahren 1997 und 1998 der FHE Entsorgungsverband (Handel) und der ENH Entsorgungsverband (Handwerk) gegründet. Vor diesem Hintergrund konnte man bereits im Jahr 2003 gemeinsam über die Realisierung der 2002 erlassenen WEEE-Direktive über das Vermeiden, Verringern sowie die umweltverträgliche Entsorgung der zunehmenden Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten in ein nationales "Elektrogesetz" beraten.

Es wurde frühzeitig erkennbar, dass in der Umsetzung des Gesetzes gerade die Belange von Importeuren sowie von kleinen und mittelständischen Herstellern von Elektrogeräten kaum Berücksichtigung finden würden. Der Erfüllung der Pflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssten weit reichende Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen sowie der damit verbundenen Verwaltungsvorschriften vorausgehen.

Als Konsequenz daraus wurde im November 2003 auf Veranlassung der Wirtschaftsverbände (z.B. AGA, VFI, WGA) der „Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e.V.“ (VERE) gegründet. Diese Initiative wurde außerdem durch die Hamburger Handwerkskammer und die Handelskammer sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Hamburg unterstützt.

Mit dem VERE e.V. ist ein als Verband organisierter Zusammenschluss von Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten im Wirtschaftsraum der Bundesrepublik Deutschland entstanden, der bundesweit einzig und allein die Interessenvertretung der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), Importeure und Kleinsthersteller bei der Umsetzung von Pflichten aus den Umweltgesetzen und insbesondere bei der Abwicklung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf politischer Ebene wahrnimmt.

Bei Gründung, Aufbau, Organisation und Betreuung des VERE e.V. stand mit der Gesellschaft für Dienstleistungsmanagement GmbH & Co. KG (GDM) als Geschäftsbesorger ein kompetenter Partner an der Seite des Verbandes.

Zum geschäftsführenden Vorstand wurden Herr Oliver Friedrichs und Herr Jochen Stepp gewählt, die beide über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verfügen.

Im Jahr 2004 ergriffen VERE und GDM erneut die Initiative und gründeten für ihre Mitglieder die take-e-way GmbH, ein Dienstleistungsunternehmen ohne eigenes operatives Entsorgungsgeschäft. Das umfangreiche Angebot der take-e-way GmbH ist unter federführender Maßgabe des VERE e.V. speziell für seine Mitglieder aus dem Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen konzipiert worden. Es umfasst heute die Abwicklung aller gesetzlichen Herstellerpflichten gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), Batteriegesetz (BattG) und Verpackungsgesetz (VerpackG). Im Jahr 2011 wurden die Dienstleistungen der take-e-way GmbH in Kooperation mit akkreditierten Test-Instituten und Prüflaboren um Lösungen für die Chemikalien-Verordnung REACh, die RoHS-Richtlinie, die Ökodesign-Richtlinie, CE-Kennzeichnung, Marktfähigkeitsprüfung und GS-Prüfungen erweitert. Den Schwierigkeiten der KMU bei der Umsetzung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) begegnet der VERE-Verband durch die Teilnahmemöglichkeit seiner Mitglieder an einem ZPÜ-/GEMA-Gesamtvertrag zu günstigeren Konditionen.

Wie wichtig die Arbeit des Verbandes ist, zeigt der ständige Zuwachs an Mitgliedern. VERE hat inzwischen über 3.900 Mitglieder, die sich durch den Verband über aktuellen Entwicklungen informieren und ihre Interessen vertreten lassen. Diese Mitglieder repräsentieren mit zirka drei Milliarden Euro Jahresumsatz und 12.000 Mitarbeitern einen wesentlichen Teil  der deutschen Elektrowirtschaft: Ihr Anteil beträgt zirka 38 Prozent aller derzeit im Bereich B2C bei der EAR registrierten Hersteller.