Auch drei Jahre nach seinem Inkrafttreten ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten…
Ordnungswidrigkeiten können nach §23 ElektroG mit einem Bußgeld von bis zu € 50.000,- pro Einzelfall geahndet werden. Noch weit höhere Bußgelder sind unter dem Gesichtspunkt der…
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