Batterie-Melderegister beim Umweltbundesamt ab Dezember erreichbar

Wie ganz aktuell das Umweltbundesamt (UBA) auf seiner Website veröffentlicht hat, wird das Melderegister ab 01. Dezember 2009 für die Anzeige des Inverkehrbringens von Batterien nach dem Batterie Gesetz (BattG) über die Internetseite des UBA zur Verfügung gestellt.

Hersteller (hierzu zählen grundsätzlich auch Importeure) werden unter anderem verpflichtet, bevor sie Batterien in Deutschland in Verkehr bringen, dies dem Umweltbundesamt elektronisch anzuzeigen. Die Hersteller müssen bis zum 28. Februar 2010 im Register erfasst sein.
Angaben dazu, wie die Hersteller Ihrer Produktverantwortung nachkommen, müssen ebenfalls im Melderegister hinterlegt werden.

Ein Teil der Anzeigedaten ist zur Veröffentlichung im Internet vorgesehen. Der Markt wird so für Wettbewerber und Endnutzer transparent. Eine Selbstkontrolle der Wirtschaft wird ermöglicht.
Sowohl die Anzeige als auch jede weitere Nutzung des Melderegisters sind gebührenfrei.

Das BattG sichert die Einhaltung der Hersteller- und Vertreiberpflichten durch Bußgeldtatbestände ab. Für bestimmte Tatbestände, die einen bundeseinheitlichen Vollzug erfordern, ist das UBA die zuständige Vollzugsbehörde. Hierzu zählen beispielsweise Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Anzeigenpflicht.

Ziel des BattG ist es, durch Ausgestaltung der Produktverantwortung, die durch Altbatterien insgesamt verursachten Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

take-e-way hat für seine Kunden ein weiteres Dienstleistungsmodul zum BattG erstellt, das auf gewohnt einfache Weise die betroffenen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten unterstützt und ihnen damit Sicherheit und den Freiraum für ihr Kerngeschäft verschafft.
Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie und stellen Ihnen gerne unser Dienstleistungsangebot vor.

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