Batteriegesetz – Geforderte Sammelquote für 2012 übertroffen

Hamburg – Wie die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) berichtet, konnte die Sammelquote gebrauchter Batterien im vergangenen Jahr weiter auf 44 Prozent erhöht werden. Die Rücknahmemenge von Alt-Gerätebatterien und -akkus wurde auf über 14.000 Tonnen gesteigert. Damit übertrifft die GRS bereits heute die durch das Batteriegesetz (BattG) definierte 35-Prozent-Vorgabe für das Jahr 2012. Dennoch werden 56 Prozent der gebrauchten Batterien nach wie vor nicht ordnungsgemäß entsorgt. Dafür können inzwischen nahezu 100 Prozent der gesammelten Batterien metallurgisch verwertet werden. Zum Vergleich: im Jahr 1999 waren es nur 19 Prozent. Fast jede zweite zurückgegebene Batterie gelangt auf diesem Weg in den Produktionskreislauf zurück.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Sammel- und Verwertungsquoten von Batterieherstellern und Batterieimporteuren, die sich über take-e-way gemäß § 6 BattG an die GRS anschließen, ist damit gewährleistet.

Christoph Brellinger
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