Beleuchtungskörper - Übergangsfrist bis zum 01. September 2013 verlängert

Ab dem 1. September 2013 gilt die neue Praxis bei der Abgrenzung verbindlich.

Sehr geehrte VERE e.V. Mitglieder, sehr geehrte take-e-way Kunden,

in der vorletzten Woche haben wir Sie über die Änderung der Verwaltungspraxis der Stiftung EAR hinsichtlich Beleuchtungskörper informiert.

Damit fallen seit dem 01.02.2013 auch Leuchten mit fest verbundenen, nicht austauschbaren Lichtquellen wie zum Beispiel Weihnachts-Lichterketten, LED-Stripes oder entsprechend gebaute Taschenlampen unter die Registrierungspflicht des ElektroG. Hierfür sollte es eine nur kurze Übergangsfrist bis zum 01.05.2013 geben.

Wie der VERE e.V. und take-e-way berichteten, bringt die Änderung der Verwaltungspraxis (Regel ear 03-005) große Schwierigkeiten für einen großen Teil der Importeure und viele der kleinen Hersteller mit sich, da sie für eine ordnungsgemäße Kalkulation einen größeren Vorlauf benötigen.

In den letzten Tagen haben wir eine Vielzahl von Anrufen betroffener Hersteller erhalten, die teilweise schon im letzten Jahr Geschäfte für Mitte bis Ende dieses Jahres abgeschlossen haben. Folglich ist es für diese Unternehmen nicht mehr möglich, die in Folge der geänderten Verwaltungspraxis gestiegenen Kosten in ihre Preiskalkulation einzubeziehen. 

Daher kündigten der VERE e.V. und take-e-way in der vorvergangenen Woche an, sich im Namen der Hersteller und Importeure für eine Verlängerung der Übergangsfrist einzusetzen.

Am Freitag hat uns die Stiftung EAR die nachfolgenden Erläuterungen für unsere Mitglieder und Kunden übersendet, um deren Kenntnisnahme wir Sie bitten:

Sofern Sie Geräte in Verkehr bringen, die nach der neuen Verwaltungspraxis in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen, sollten diese umgehend registriert werden, sofern Sie noch nicht über die erforderliche Registrierung verfügen.

Ab dem 1. September 2013 gilt die neue Praxis bei der Abgrenzung dann verbindlich. D.h., Sie dürfen keine Geräte mehr in den Verkehr bringen, die nach der neuen Praxis erstmals in den Anwendungsbereich fallen und für die Sie keine korrekte Registrierung besitzen.

Diese Übergangsfrist soll laut EAR die Folgen des veränderten Verständnisses für unsere Mitglieder und Kunden abmildern und Ihnen die Möglichkeit geben, die erforderlichen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen.

Der VERE-Verband und take-e-way werden sich über diese verlängerte Frist hinaus bei besonderen Härtefällen für eine weitere Verlängerung der Übergangsfristen einsetzen.

Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit für Registrierungsanträge durch die Stiftung EAR. Diese kann, je nach Fallgestaltung, einige Wochen in Anspruch nehmen.

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen unter der Telefonnummer 040 / 21 90 10 – 65 sehr gern zur Verfügung und helfen Ihnen gern bei der kurzfristigen Registrierung Ihrer Geräte. In diesem Sinne verbleiben wir

mit besten Grüßen.

Ihr Team von VERE / take-e-way

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Geschäftsführer

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