Gefahrgut-Vorschriften machen Elektrokleingeräterücknahme im Handel nahezu unmöglich

Die im neuen ElektroG geplante Rücknahme der Elektrokleingeräte im Handel führt nicht nur zu einem Bürokratiemonster für den rücknahmepflichtigen Einzelhandel sondern wird auch durch die ADR-Vorschriften (Gefahrgut) konterkariert.

Die im neuen ElektroG geplante Rücknahme der Elektrokleingeräte im Handel führt nicht nur zu einem Bürokratiemonster für den rücknahmepflichtigen Einzelhandel sondern wird auch durch die ADR-Vorschriften (Gefahrgut) konterkariert.

Diese ADR-Vorschrift besagt unter anderem, dass aufgrund von Hochleistungsbatterien in Kleingeräten und der damit verbundenen Explosions- und Brandgefahr viele von diesen Geräten nur noch dann zum Recycling transportiert werden dürfen, wenn sie einzeln verpackt sind.

Aufgrund unserer Erfahrung halten wir es schlichtweg für eine Illusion, zu glauben, dass der Bürger seine ausgebrauchten Kleingeräte vorher verpackt, bevor er sie im Handel zurückgibt.

Auch dem Handel ist ein solches Verpacken oder die Entnahme der Batterien aus jedem einzelnen Gerät aus unserer Sicht nicht zumutbar.

Unsere Befürchtung ist, dass die Explosions- und Brandgefahr, welche von solchen Kleingeräten ausgehen kann, somit in die Keller, Dachböden und Schubladen der Bürger verlagert wird.

Aus Sicht des VERE e.V. zeigt dies einmal mehr, dass sowohl auf europäischer als auch auf Bundesebene jedes Ministerium oder jede Behörde eigene Gesetze und Vorschriften erlässt, welche für den Bürger nicht nur schwer verständlich sind, sondern sich manchmal sogar widersprechen.

Dies steht einer intelligenten Umweltpolitik diametral entgegen.

Wir hoffen sehr, dass es einmal eine Koordinierungsstelle geben wird, welche die Unsinnigkeit mancher Vorschriften für den praktischen Menschen sowohl auf europäischer als auch auf Bundesebene verhindert.


Über take-e-way

- Gründung 2004 in Hamburg
- Derzeit 20 Mitarbeiter
- Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.000 Unternehmen.


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