Geräte zum Vertreiben von Maulwürfen werden als Unterhaltungselektronik eingestuft

Da die einschlägigen Elektrogeräte zur Vertreibung von Maulwürfen etc. Töne absondern, werden sie, gemäß unseren neuesten Informationen von der Stiftung EAR, der Geräteart Unterhaltungselektronik zugeordnet.

Christoph Brellinger
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