Neue Kostenverordnung zum Elektrogesetz (ElektroGKostV)

Hamburg/Bonn, 18.03.2010 - Die neue Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroGKostV) in der Fassung vom 12. März 2010 ist in Kraft getreten.

Die Neufassung beinhaltet wesentliche Änderungen. So wurden die Gebühren für Registrierung, Bereitstellungsanordnung, Abholanordnung und Sanktionen gesenkt. Die Widerspruchsgebühren für die Zurückweisung von angefochtenen Verwaltungsakten und Härtefallentscheidungen wurden dagegen erhöht.

Zudem sind Anträge auf Kostenermäßigung und Kostenbefreiung nach der neuen Fassung bereits innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Kostenbescheides zu stellen; ohne Bekanntgabe eines Kostenbescheides innerhalb eines Jahres nach Entstehung der Kostenschuld.

take-e-way begrüßt die durchschnittliche Kostensenkung des Gebührenverzeichnisses, kritisiert jedoch die erhöhten Kosten innerhalb der Widerspruchsregelungen, die nach wie vor eine unkalkulierbare Belastung für kleine und mittelständische Unternehmen darstellen. Zudem bezweifelt take-e-way, dass die neu eingeführten Fristsetzungen für Anträge auf Kostenermäßigungen und -befreiungen zu einer erhöhten allgemeinen Rechtssicherheit beitragen. Zusammen mit dem VERE-Verband wird sich take-e-way weiterhin im Interesse von Kunden und Mitgliedern für die Überwindung derartiger Probleme bei der Umsetzung des Elektrogesetzes in Deutschland einsetzen.

Für Fragen zur neuen Elektrogesetz-Kostenverordnung steht take-e-way gern zur Verfügung. Zudem kann die neue Fassung im Download-Center abgerufen werden.

Christoph Brellinger
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