Vollständigkeitserklärung gemäß Verpackungsverordnung - letzte Erinnerung

Hamburg – Am 30. April 2010 läuft die Frist für die Hinterlegung der sogenannten Vollständigkeitserklärung gemäß der Verpackungsverordnung für das Berichtsjahr 2009 ab. Dieses Datum sollten Hersteller und Importeure unbedingt beachten, sofern ihre Produkte mit einer Verpackung versehen sind. Die Pflicht zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung gilt in der Regel erst ab 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe oder Kartonnagen beziehungsweise ab 30 Tonnen in Verkehr gebrachter Leichtverpackungen.

Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie von der Pflicht zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung betroffen sind, da eine verspätete oder nicht erfolgte Vollständigkeitserklärung zu behördlichen Bußgeldforderungen mit Beträgen bis zu 50.000 Euro führen kann.

Für weitere Informationen steht Ihnen take-e-way gern unter 040/750687-111 zur Verfügung.

Christoph Brellinger
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