WEEE, ElektroG & ElektroStoffV – Wichtige Mitteilungen für unsere Mitglieder

Von einigen Herstellern haben wir erfahren, dass die Stiftung EAR noch dieses Jahr beabsichtigt, die LEDs aus der Sammelgruppe 4 (Gasentladungslampen) herauszunehmen und diese der Sammelgruppe 5 (Haushaltskleingeräte) zuzuordnen.

Sehr geehrte VERE e.V. Mitglieder,

wie wir vor einigen Wochen berichteten, hat sich die Verwaltungspraxis bei Lampen mit Wirkung zum 1. März und einer von der Stiftung EAR eingeräumten Übergangsfrist bis zum 1. September 2013 geändert.

Seitdem sind auch Lampen (Leuchtmittel) mit fest verbundenen Leuchten (Korpus, Gehäuse) registrierungspflichtig, sofern diese Leuchtmittel keinen Glühfaden haben.

Vor diesem Hintergrund haben wir aus informierten Kreisen der Industrie erfahren, dass Lampen (außer Gasentladungslampen) mit fest verbundenen Leuchten der Sammelgruppe 5 (Haushaltskleingeräte) zugeordnet werden sollen, was wir sachlich begrüßen. Gleichzeitig soll aber zwischen LEDs und Gasentladungslampen (Energiesparlampen/Leuchtstoffröhren) nach Ansicht der Industrie auch weiterhin keine weitere Differenzierung vorgenommen werden.

Dies führt dazu, dass die umweltfreundlichen LEDs weiterhin zusammen mit den Gasentladungslampen in der Sammelgruppe 4 gesammelt werden. Wir halten diese Praxis für zweifelhaft, weil dadurch die LEDs für ihre Umweltfreundlichkeit nicht belohnt werden.

Stattdessen sollen sie die erheblich höheren Entsorgungs- und Garantiekosten der Gasentladungslampen von aktuell € 1.300 anstatt 119 Euro/t tragen.

Von einigen Herstellern haben wir allerdings erfahren, dass die Stiftung EAR noch dieses Jahr beabsichtigt, die LEDs aus der Sammelgruppe 4 (Gasentladungslampen) herauszunehmen und diese der Sammelgruppe 5 (Haushaltskleingeräte) zuzuordnen. Damit würden die LED-Hersteller zukünftig dann auch in den Genuss der geringeren Entsorgungs- und Garantiekosten von 119 Euro/t kommen.

Dieses Ansinnen der Stiftung EAR begrüßen wir ausdrücklich und werden diese Umsetzung im Interesse unserer Mitglieder tatkräftig unterstützen, um die aus unserer Sicht momentan noch bestehende Benachteiligung von LED-Herstellern und -Vertreibern schnellstmöglich zu beseitigen.

Sobald sich konkrete Neuerungen ergeben, kommen wir wieder auf Sie zu.


2) Umsetzung der neuen WEEE-Richtlinie

Die 2012 in Brüssel verabschiedete novellierte WEEE-Richtlinie sieht vor, dass ab 2018 die Anzahl der Gerätekategorien von 10 auf 6 reduziert wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie schon jetzt auf diese Änderung hinweisen. Denn was auf den ersten Blick als Vereinfachung erscheint, erweist sich jedoch bei genauer Betrachtung als ein Weg mit vielen Hindernissen.

Der wesentlichste Faktor hierbei ist die in der Richtlinie vorgegebene Unterscheidung zwischen Klein- und Großgeräten nach Kantenlänge.

Nach unseren Informationen können heutige Warenwirtschaftssysteme Produktparameter wie zum Beispiel die Kantenlänge nicht verarbeiten.

Daher sind bei allen betroffenen Herstellern erhebliche Nachinvestitionen im EDV-Bereich zu erwarten.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn auch Sie mit dieser Regelung Probleme haben. Wir werden versuchen, diese im Europarecht festgeschriebene Regelung zusammen mit der Industrie auf europäischer Ebene zu korrigieren.

Sollten Sie weitergehende Informationen wünschen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.


3) ElektroStoffV

Wie wir bereits berichtet haben, steht nach der Verabschiedung durch den Bundesrat die Inkraftsetzung der ElektroStoffV unmittelbar bevor.

Mehrere Mitglieder haben uns darauf angesprochen, wie die formalen Vorgaben für die CE-Konformitätserklärung lauten.

Nach Rückfrage beim Bundesumweltministerium wurde uns mitgeteilt, dass der Vollzug dieser Verordnung Ländersache sei und ein entsprechendes Formblatt nicht vorliegt.

Der VERE-Verband wird jetzt die Bundesländer anschreiben und darum bitten, dass Ihnen ein abgestimmtes Formblatt zur Verfügung gestellt wird, welches Sie dann auch für Ihre Lieferanten nutzen können.

Leider ist es wieder einmal so, dass gesetzliche Vorschriften verabschiedet wurden, ohne dass den Betroffenen das dafür notwendige Werkzeug zur Erfüllung an die Hand gegeben wird.

Wir hoffen sehr, dass wir Ihnen diesbezüglich bald weiterhelfen können und verbleiben in diesem Sinne

Mit besten Grüßen

Ihr VERE-Verband

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Geschäftsführer

Tel.: 040/750687-200

info@vereev.de