Workshop Geräte- und Speichermedien-Abgaben am 4. Juni in Berlin

Erfahrene Rechtsanwälte stehen zur Klärung Ihrer persönlichen Fragen im Workshop zur Verfügung. Sechs der 12 verfügbaren Plätze sind exklusiv für VERE-Mitglieder reserviert. VERE-Mitglieder profitieren von einer geringeren Teilnahmegebühr.

Am 4. Juni 2019 findet in Berlin der Intensiv-Workshop zu den Geräte- und Speichermedien-Abgaben nach §§ 54 ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG) der Rechtsanwaltskanzlei KVLEGAL statt. Sechs der 12 verfügbaren Plätze sind exklusiv für VERE-Mitglieder reserviert. Als VERE-Mitglied profitieren Sie von einer geringeren Teilnahmegebühr.

Der Workshop richtet sich insbesondere an alle Unternehmer sowie Geschäftsleiter und  Entscheidungsträger, die von Geräte- und Speichermedien-Abgaben betroffen sind, sich einen umfassenden Überblick über den Sachstand der aktuellen Rechtsprechung verschaffen und wissen wollen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um (Haftungs-) Risiken zu vermeiden bzw. zu verringern.

Inhalt/Schwerpunkte

  • Aktuelle Urteile des OLG München zu den Geräteabgaben nach §§ 54 ff. UrhG für PC in den Jahren 2002-2005 (nach "altem" Recht) und PC in den Jahren 2008-2010 und die Auswirkungen auf laufende Verfahren zu Geräten des Typs PC (Zeitraum 2002-2005, Zeitraum 2008-2010 und Zeiträume ab 2011) bzw. die Auswirkungen auf andere Geräte-/Speichermedien-Arten
     
  • Tablets und USB-Sticks/Speicherkarten und Möglichkeiten, die zahlreichen positiven Entscheidungen der Schiedsstelle UrhR aus den letzten Monaten optimal nutzbar zu machen
     
  • Erfahrungen aus den ersten Verfahren vor der Schiedsstelle UrhR und dem OLG München zur sog. Sicherheitsleistung nach § 107 VGG und angemessenes Verhalten auf die Forderungen der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften, um Haftungsrisiken zu vermeiden bzw. zu verringern
     
  • Forderungen der ZPÜ nach §§ 54 ff. UrhG für gebrauchte Geräte und Speichermedien


Referenten
Als Referenten und kompetente Ansprechpartner zur Klärung Ihrer persönlichen Fragen stehen Ihnen im Workshop die erfahrenen Rechtsanwälte Dr. Urs Verweyen und Rebekka Kramm sowie Frau Jur. wiss. MA Anne Müller zur Verfügung, die seit vielen Jahren kleine und mittelständischer Hersteller, Importeure und Händler von PCs und Hardware, Mobiltelefonen und Unterhaltungselektronik auf diesem Gebiet betreuen.

Weitere Infos, Ort, Zeit, Teilnahmegebühr und Anmeldung

  • Weitere Infos zum Workshop finden Sie hier
  • Zeit: Dienstag, den 4. Juni 2019 von 11:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr (mit Mittagspause)
  • Ort: KVLEGAL, Oranienstraße 24 (Aufgang 3), 10999 Berlin
  • Teilnahmegebühr: 450,- EUR zzgl. Umsatzsteuer pro teilnehmender Person
  • VERE-Mitglieder zahlen nur 350,- EUR zzgl. Umsatzsteuer


Bitte nehmen Sie Ihre verbindliche Anmeldung und Nachfragen per E-Mail an workshop@kvlegal.de vor und geben Sie bei der Anmeldung an, dass Sie Mitglied im VERE e.V. sind. Um den Workshop optimal auf Sie auszurichten, geben Sie bitte auch den Schwerpunkt Ihres Unternehmens an (Herstellung, Import, Handel; welche Geräte- bzw. Speichermedienarten) und ob sie bereits Kontakt mit der ZPÜ hatten.

ZPÜ-Gesamtverträge über den VERE e.V.
Als VERE-Mitglied haben Sie als Inverkehrbringer von abgabepflichtigen Produkten nach dem Urheberrechtsgesetz die Möglichkeit, einem Gesamtvertrag beizutreten und 20 Prozent der fälligen Urheberrechtsgebühren zu sparen. Derzeit können Sie über den VERE e.V. Gesamtverträgen für Mobiltelefone, Tablets und PCs beitreten. Für Ihre Fragen hierzu steht Ihnen Herr Dr. Andreas Mühlhausen gerne unter info@vereev.de oder 040/750687-137 zur Verfügung.

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Geschäftsführer

Tel.: 040/750687-200

info@vereev.de