Wie EUWID berichtet, hat das Bundesumweltministerium (BMUKN) am 27.05.2025 einen überarbeiteten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 veröffentlicht. Dieser präzisiert die Anforderungen an Hersteller, Rücknahmesysteme und Behörden und ersetzt den Entwurf vom April 2024, der zwar noch von der alten Bundesregierung verabschiedet wurde, aber wegen der vorgezogenen Neuwahlen nicht abgeschlossen werden konnte. Die Vorgaben der EU Batterieverordnung aus Abschnitt 8 (Abfallbewirtschaftung) müssen bis 18. August 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Batterieverordnung ist seit Februar 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Mit den gesonderten nationalen Regelungen sollen die in der Verordnung vorgesehenen Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber sowie konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge, umgesetzt werden.
Stellungnahme des VERE Verbands
Der VERE e.V. hat sich erneut mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 eingebracht, die wie bereits bei der ersten Stellungnahme zum vorigen Entwurf einen Schwerpunkt im Bereich der Industriebatterien setzt, aber trotzdem einen ganzheitlichen Blick auf das Gesetz beinhaltet. Hier die wichtigsten Aspekte der VERE Stellungnahme:
- VERE regt an, die gesetzliche Ausgestaltung so abzuändern, dass die Marke nicht konstituierender Bestandteil der Registrierung ist, sondern lediglich informativ (ohne Prüfaufwand der zuständigen Behörde) erfolgen kann.
- Die chemische Zusammensetzung der Batterie stellt für den eigentlichen Registrierungsvorgang bei der zuständigen Behörde keine notwendige Information dar und sollte aus VERE-Sicht idealerweise entfallen oder mindestens so weit wie möglich gefasst werden.
- VERE begrüßt die nun klarer formulierte Möglichkeit für Hersteller, ihre Verpflichtungen auch individuell wahrzunehmen.
- VERE begrüßt ausdrücklich die Berücksichtigung der zuvor vom Verband geäußerten Kritik an der Höhe der Sicherheitsleistung, gibt jedoch zu bedenken, dass sich das Inverkehrbringen von Industriebatterien durch die Sicherheitsleistung verteuert und damit die Anreize, dieses deutsche Gesetz zu umgehen, hoch bleiben.
- Bezüglich der Verpflichtung zur Rücknahme von Batterien, „die der Händler als Neubatterie in seinem Sortiment führt oder geführt hat“, regt VERE eine deutliche Konkretisierung (z. B. eine zeitliche Begrenzung auf ein Jahr bis maximal drei Jahre) an, da es vermutlich nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, dass Händler, die jemals Batterien einer gewissen Kategorie in ihrem Sortiment geführt haben, für alle Zeiten zur Rücknahme verpflichtet sind. Zudem regt VERE in diesem Zusammenhang eine eingrenzende Formulierung wie z.B. “Batterien gleichen Einsatzbereiches und vergleichbarer Funktionalität” an, um zu vermeiden, dass stationäre Kleinsthändler zu einer kostenlosen Rücknahme von tonnenschweren Großspeichern verpflichtet werden.
- Bei der Kennzeichnung der Sammelstellen sollte aus Sicht von VERE differenziert werden, damit die Endnutzer mit Entledigungswillen die Sammelstellen ihrer Batteriekategorie unmissverständlich zuordnen können. Die einheitliche Kennzeichnung für die Rücknahme und für die Sammelstellen über alle Batteriekategorien hinweg ist aus Sicht von VERE kontraproduktiv.
- Die Frist von einem Monat zur Nachmeldung oder Korrektur von Daten ist aus Sicht von VERE zu kurz und praxisfern, da die bisherige Praxis oft gezeigt hat, dass Hersteller teilweise über Jahre falsch ermittelte Mengen korrigieren mussten. Deshalb muss nach Ansicht von VERE der Korrekturzeitraum so lange wie möglich (= permanent) offen gehalten werden.
- Das Bestreben, eine moderne, digitalisierte Behörde mit automatisierten Verwaltungsakten einzurichten, die auf unnötige manuelle Verwaltungsvorgänge verzichten kann, wird von VERE begrüßt.
Die vollständige Stellungnahme des VERE Verbandes kann von der Webseite des Bundesumweltministeriums bzw. hier heruntergeladen werden.
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