Wie der Bundestag berichtet, hat sich dieser am 26.06.2025 mit dem Batterierecht auseinandergesetzt. Dazu hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023 / 1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz, 21/570) vorgelegt. Nach erster Aussprache überwies der Bundestag den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss. Zuvor, am 18.06.2025, hatte das Bundeskabinett den vom Bundesumweltministerium (BMUKN) vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Batterieverordnung beschlossen, wie Euwid berichtet.
Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hatte am 27.05.2025 einen überarbeiteten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 veröffentlicht (VERE e.V. berichtete: Batterierecht: Neuer Entwurf veröffentlicht). Dieser präzisiert die Anforderungen an Hersteller, Rücknahmesysteme und Behörden und ersetzt den Entwurf vom April 2024, der zwar noch von der alten Bundesregierung verabschiedet wurde, aber wegen der vorgezogenen Neuwahlen nicht abgeschlossen werden konnte. Die Vorgaben der EU Batterieverordnung aus Abschnitt 8 (Abfallbewirtschaftung) müssen bis 18. August 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Batterieverordnung ist seit Februar 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Mit den gesonderten nationalen Regelungen sollen die in der Verordnung vorgesehenen Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber sowie konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge, umgesetzt werden.
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