9. Podiumsdiskussion am 9.9.2026 in Hamburg im Mövenpick Hotel

Steigende Compliance-Anforderungen in Zeiten von Protektionismus und stagnierendem Wachstum. Geht das für den europäischen Mittelstand gut aus?

In unserer Podiumsveranstaltung bringen wir Themen der erweiterten Hersteller- und Produktverantwortung mit der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage zusammen und betrachten die Herausforderungen für Unternehmen aus verschiedenen Blickwinkeln. Kostenlos für VERE Mitglieder!

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BattG bewirkt Änderung des ElektroG

Aufgrund des in Kraft tretens des BattG im Juni 2009 wurden drei Paragraphen des ElektroG durch zusätzliche Anmerkungen vervollständigt.

Hier zwei wichtige Ergänzungen:

§ 4 S. 1:
"Elektro- und Elektronikgeräte, die vollständig oder teilweise mit Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden können, sind so zu gestalten, dass eine problemlose Entnehmbarkeit der Batterien und Akkumulatoren sichergestellt ist."

§ 13:
"Abs. 7: Elektro- und Elektronikgeräten, die eine Batterie oder einen Akkumulator enthalten, sind Angaben beizufügen, welche den Nutzer über den Typ und das chemische System der Batterie oder des Akkumulators und über deren sichere Entnahme informieren."

Wenn Sie die komplette Änderung des ElektroG lesen möchten oder Fragen zu dem BattG haben, steht Ihnen das take-e-way - Team gerne zur Verfügung:

Email: info@take-e-way.de, Tel.: 040-750687111

Fragen? Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

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Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Geschäftsführer

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