9. Podiumsdiskussion am 9.9.2026 in Hamburg im Mövenpick Hotel

Steigende Compliance-Anforderungen in Zeiten von Protektionismus und stagnierendem Wachstum. Geht das für den europäischen Mittelstand gut aus?

In unserer Podiumsveranstaltung bringen wir Themen der erweiterten Hersteller- und Produktverantwortung mit der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage zusammen und betrachten die Herausforderungen für Unternehmen aus verschiedenen Blickwinkeln. Kostenlos für VERE Mitglieder!

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EAR/Neue Zuordnung von Elektrogeräten

Die Stiftung EAR hat in ihrer jüngsten Verwaltungspraxis die Zuordnung von Elektrogeräten zu den Kategorien 1 und 2 (Haushaltsgroßgeräte und Haushaltskleingeräte) nach eigener Aussage optimiert.

Nach neuester Definition handelt es sich um Haushaltsgroßgeräte im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ElektroG, wenn sie nicht verbringbar oder grundsätzlich zum Verbleib am Nutzungsort (über die gesamte Nutzungsdauer) bestimmt sind und um Haushaltskleingeräte, wenn diese verbringbar und grundsätzlich nicht zum dauerhaften Verbleib am Nutzungsort bestimmt sind.

Entgegen der bisherigen Praxis der Stiftung EAR fallen zum Beispiel Reiskocher, Kochplatten und Grills nicht mehr wie bisher kommuniziert (und in Anhang 1 ElektroG sinngemäß beschrieben) unter die Geräteart "Haushaltsgroßgeräte", sondern sie müssen als "Haushaltskleingeräte" registriert werden.

Liebe take-e-way Kunden, Sie sehen, wie schwer es selbst für juristisch geschulte Experten ist, eindeutige Zuordnungskriterien für die Gerätearten zu finden. Wir sind laufend am Ball und verfügen über die aktuellsten Informationen in diesem komplexen Thema.
Bitte nutzen Sie unser Wissen und die Erfahrung aus über 3.000 Registrierungen und lassen Sie sich durch uns informieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Email: info@take-e-way.de, Tel.: 040-750687111

Ihr take-e-way – Team

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Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
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