Im Laufe des letzten Jahres wurde ein mögliches Verbot von Einweg-Vapes und E-Zigaretten immer wieder diskutiert, teilweise sogar mit wachsender Bestimmtheit für das kommende Jahr 2026 angekündigt. Tatsächlich steht Deutschland jedoch zunächst kein umfassendes Verbot bevor. Zwar äußerten sich Bundesregierung sowie verschiedene Minister grundsätzlich positiv zu einem solchen Schritt – man wolle es Ländern wie Frankreich und Belgien gleichtun –, konkrete gesetzliche Maßnahmen sind bislang jedoch ausgeblieben. Weder in der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes noch im Tabakrecht wurde ein entsprechendes Verkaufsverbot umgesetzt. Stattdessen beschränkt sich der aktuelle Referentenentwurf zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung auf ein Verbot einzelner Aromastoffe in E-Zigaretten.
Auch politisch ist die Lage bislang uneinheitlich. Die Bundesregierung kündigte am 21. November 2025 zwar an, ein Verbot gesetzlich auf den Weg bringen zu wollen, wobei die Abstimmung mit den Bundesländern noch läuft. Gleichzeitig sprach sich das Bundesumweltministerium Ende Dezember 2025 ausdrücklich für ein solches Verbot aus. Der Entwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium unter Leitung von Alois Rainer sieht jedoch lediglich Einschränkungen bei bestimmten Aromastoffen vor. Ein vollständiges Verkaufsverbot von Einweg-Vapes ist damit derzeit nicht vorgesehen. Bestimmte Aromen sollen also verboten werden; die Geräte bleiben aber weiterhin erhältlich.
Kritik am Aromastoffverbot durch Umweltverbände
Umwelt- und Entsorgungsverbände kritisieren das Aromaverbot als wirkungslos, da neue Ersatzstoffe schnell eingeführt werden könnten. Die Deutsche Umwelthilfe zudem warnt vor einer Verschleppung zentraler Probleme und fordert stattdessen ein vollständiges Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Ein Pfandsystem wird ebenfalls abgelehnt – nur ein umfassendes Produktverbot sei konsequent. Die DUH sieht bei Einweg-Vapes vor allem Probleme bezüglich des Jugend- und Umweltschutzes: Sie bergen Risiken für Minderjährige, da sie süchtig machende Stoffe enthalten und der Jugendschutz kaum verbessert wird – auch nicht durch ein Aromaverbot, zudem fallen ökologisch große Mengen Lithium-Akkus an, die entsorgt werden und trotz Recycling eine schlechte Bilanz aufweisen. Einweg-Vapes können zwar bereits kostenlos zurückgegeben werden, doch viele werden weiterhin nach einmaligem Gebrauch falsch entsorgt, was regelmäßig zu Bränden in Müllfahrzeugen und Anlagen sorgt, was wiederum Mehrkosten verursacht. Die aktuellen Rücknahmeregeln greifen laut DUH zu kurz; viele Geräte landen weiterhin im Hausmüll oder in der Umwelt, neue Vorgaben allein reichen nicht aus.
Potenzielle Entwicklungen für Händler und Hersteller
Auf EU-Ebene ist aktuell kein einheitliches Vorgehen zu Einweg-Vapes geplant, ein generelles EU-Verbot existiert laut DUH nicht. Nationale Verbote wie in beispielsweise Frankreich und Belgien sind allerdings möglich; Österreich und Irland planen zurzeit Ähnliches. Einige Veränderungen bezüglich der E-Zigaretten sind aber dennoch in Aussicht. So verlangt die EU-Batterieverordnung ab Februar 2027 herausnehmbare Batterien für die Einweg-Geräte. Eine Pflicht zur Nachfüllbarkeit oder USB-C-Ladefunktion ist bisher nicht geplant. Sollte es wider Erwarten doch zu einem klaren Verbot kommen, vermuten Experten vor allem Einschränkungen im Einzelhandel und das Ende des Automatenverkaufs. Ein Ausweichen auf den Schwarzmarkt wird nicht ausgeschlossen, aber nicht als vollständig eingeschätzt. In diesem Zusammenhang müssten Online-Plattformen und Händler in der Lage sein, illegale Angebote wirksamer zu überwachen du herauszufiltern. Umsetzbare und konkrete Maßnahmen hierzu bleiben jedoch vorerst vage.
Damit stehen Hersteller aktuell vor allem vor anhaltenden regulatorischen Unsicherheiten. Händler und Hersteller dieser Branche müssen deshalb damit rechnen, dass sich die gesetzlichen Vorgaben in den nächsten Jahren weiter verändern und verschärfen – sei es durch nationale Regelungen oder durch zusätzliche Vorgaben auf europäischer Ebene.
Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.
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