Wie die Europäische Kommission berichtet, hat diese am 21.05.2025 eine Binnenmarktstrategie vorgelegt, um einen einfacheren, nahtloseren und stärkeren europäischen Binnenmarkt zu schaffen. In der Strategie sind ambitionierte Maßnahmen zum Abbau bestehender Hemmnisse für Handel und Investitionen innerhalb der EU vorgesehen. Die Binnenmarktstrategie konzentriert sich auf die Beseitigung der „Schrecklichen Zehn“, also der zehn schädlichsten Hemmnisse, die von den Unternehmen gemeldet wurden, darunter vor allem fragmentierte Vorschriften zu Verpackung, Kennzeichnung und Abfall (Rang 6) und mangelnde Produktkonformität (Rang 7). Hier finden Sie die wichtigen vorgeschlagenen Handlungen:
Fragmentierte Vorschriften zu Verpackung, Kennzeichnung und Abfall:
- Harmonisierung der Kennzeichnungsvorschriften über sektorale Rechtsvorschriften
- Erleichterung der Einführung digitaler Kennzeichnungslösungen über den digitalen Produktpass (DPP)
- Streichung ungerechtfertigter Anforderungen an Bevollmächtigte aus den EPR-Systemen
- Verringerung der Berichterstattungspflichten, u. a. durch Begrenzung auf einen jährlichen Rhythmus (Omnibus-Vorschlag Q4/2025)
- Beseitigung der durch heterogene nationale EPR-Systeme verursachten Fragmentierung durch weitere Harmonisierung, Vereinfachung und Digitalisierung (als Teil des Legislativvorschlags für ein Gesetz über die Kreislaufwirtschaft; Q4/2026)
Veraltete harmonisierte Produktvorschriften und mangelnde Produktkonformität
- Ergreifung wirksamer Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung der Produktvorschriften durch Nutzung von Synergien mit den Kapazitäten der EU und der nationalen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie durch die mögliche Einrichtung einer EU-Marktüberwachungsbehörde (ab Q3/2025)
- Modernisierung des Produktrechtsrahmens, um die Digitalisierung zu nutzen, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Schutzmaßnahmen zu stärken (Überprüfung des neuen Rechtsrahmens – möglicher Legislativvorschlag Q2/2026)
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