Diese Pflicht ist Teil der Verantwortung, nur rechtskonforme Produkte anzubieten und gehört zu den zentralen Prüfungspflichten im Handel. Doch wie prüft man, ob Elektrogeräte oder Batterien ordnungsgemäß registriert sind? Der VERE e.V. fasst nachfolgend wertvolle Tipps von Rechtsanwalt Johannes Richard (Internetrecht Rostock) zusammen.
Registrierung: Die Registrierungspflicht trifft den Hersteller im Rechtssinne, dessen Begriff im Elektro- und Batteriegesetz sehr weit gefasst ist. Hersteller ist nicht nur der tatsächliche Produzent, sondern insbesondere derjenige, der Elektrogeräte oder Batterien unter eigenem Namen oder eigener Marke in der EU anbietet.
Marke: Wird ein Produkt unter einer Marke vertrieben, gilt der Markeninhaber als Hersteller, auch nach den Vorgaben des Produktsicherheitsrechts (GPSR).
Hersteller: Der Herstellerbegriff ist bei Elektrogeräten sowie Akkus und Batterien besonders weit gefasst. Als Hersteller gilt nicht nur der Produzent, sondern auch der Importeur, insbesondere bei Importen aus Nicht-EU-Ländern. Häufig übersehen wird, dass bei einem Import aus einem anderen EU-Land, welches im Rahmen des Binnenmarktes unproblematisch möglich ist, der deutsche Vertreiber als Hersteller gilt. Zudem ist innerhalb der EU auch derjenige Hersteller im Rechtssinne, der solche Produkte erstmals in Deutschland in Verkehr bringt. Selbst Verkäufer oder Anbieter nicht registrierter Produkte gelten rechtlich als Hersteller.
Verfolgung und Bußgelder: Für die Verfolgung von Verstößen gegen das Elektro- und Batteriegesetz, insbesondere bei fehlender Herstellerregistrierung, ist das Umweltbundesamt zuständig. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Da die konkrete Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt und leicht Fehler gemacht werden können, wird bei einer Anhörung durch das Umweltbundesamt eine anwaltliche Vertretung empfohlen.
Herstellerregister: Hier finden Sie die einschlägigen deutschen Hersteller-Register der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) für registrierte Elektrogeräte und Batterien.
Registrierung richtig prüfen: Wie können Verkäufer selbst richtig prüfen, ob eine ordnungsgemäße Herstellerregistrierung nach Elektrogesetz oder Batterierecht-Durchführungsgesetz vorliegt? Importeure gelten in der Regel als Hersteller und müssen sich selbst registrieren, insbesondere bei Importen aus dem Ausland. Entscheidend ist, dass der Erstinverkehrbringer in Deutschland registriert ist, nicht zwingend jeder Akteur in der Lieferkette.
Registrierte Hersteller müssen ihre Registrierungsnummer in Geschäftspapieren und im Impressum angeben. Die Registrierung sollte stets im Verzeichnis der Stiftung EAR (siehe oben) überprüft werden – auch dann, wenn eine Nummer vorliegt. Die Recherche ist sowohl nach Hersteller bzw. Bevollmächtigtem als auch nach der Produktmarke möglich.
Besonders wichtig ist, dass nicht nur der Hersteller, sondern auch die konkret verwendete Marke registriert sein muss. Ist lediglich der Hersteller, nicht aber die Marke registriert, gilt das Produkt als nicht ordnungsgemäß registriert. Da Importeure als Hersteller gelten, kann es mehrere Registrierungen pro Marke geben.
Kategorie und Geräteart: Eine Registrierung ist nur wirksam, wenn sie inhaltlich korrekt ist. Eine vorhandene, aber falsche Registrierung – etwa in der falschen Kategorie, Geräteart oder Batteriekategorie – gilt als nicht ausreichend und kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Daher sollte stets geprüft werden, ob Kategorie und Geräteart zum Produkt passen.
Wann sollte man Elektrogeräte und Batterien selbst registrieren? Wer selbst importiert – auch innerhalb der EU – oder feststellt, dass keine oder keine ordnungsgemäße Registrierung nach Elektrogesetz oder Batterierecht-Durchführungsgesetz vorliegt, sollte sich umgehend selbst registrieren. Da die Registrierung bei der Stiftung EAR zeitaufwendig und bürokratisch ist, wird von Rechtsanwalt Richard empfohlen, diese über spezialisierte Dienstleister wie etwa take-e-way durchführen zu lassen.
Wann sollte man einen Rechtsanwalt einschalten und welchen? Bei Verstößen gegen das Elektrogesetz oder Batterierecht-Durchführungsgesetz ist das Umweltbundesamt zuständig und leitet ein Anhörungsverfahren mit konkreten Vorwürfen ein. Da Bußgelder bis zu 100.000 Euro drohen, wird eine anwaltliche Vertretung empfohlen. Rechtsanwalt Johannes Richard ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz berät und vertritt seit vielen Jahren Mandanten in Bußgeldverfahren vor dem Umweltbundesamt. Über seine Kanzlei Internetrecht-Rostock.de unterstützt er seit über 20 Jahren insbesondere Online-Händler und bietet bundesweite, kurzfristige Beratung, auch telefonisch, einschließlich konkreter Handlungsempfehlungen.
Vorteil für VERE-Mitglieder: Abmahnung, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vom Umweltbundesamt erhalten wegen (vermeintlicher) Verstöße gegen die Registrierungspflichten aus dem Elektrogesetz oder dem Batterierecht-Durchführungsgesetz? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Johannes Richard gerne unter 0381/260 567 30 oder rostock@internetrecht-rostock.de unter Angabe des Stichworts „VERE e.V.“ und profitieren Sie von dem umfassenden Fachwissen von RA Richard aus seiner Arbeit mit unserem Verband und unseren Mitgliedern. Bitte halten Sie hierzu Ihre VERE-Mitgliedsnummer bereit.
Noch nicht VERE-Mitglied? Jetzt schnell hier VERE-Mitglied werden!
Registrierungspflichtig? Der VERE e.V. empfiehlt allen betroffenen Elektrogeräte- und Batterie-Händlern und -Herstellern, das Beratungs-Team von take-e-way zu kontaktieren, um die reibungslose Registrierung zu gewährleisten. Sie erreichen die take-e-way Beratung unter 040/750687-0 oder schreiben Sie eine E-Mail.
