Im Zuge der europäischen Kreislaufwirtschaftspolitik wird derzeit auch über eine Reform der Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) diskutiert. Für Hersteller und Unternehmen in der EU könnten mögliche Änderungen erhebliche Auswirkungen auf Kostenstrukturen, Pflichten und die Organisation bestehender Rücknahme- und Recyclingsysteme haben.
In diesem Rahmen bemängelt Zero Waste Europe (ZWE) , dass bestehende Systeme bislang vor allem auf das Abfallmanagement ausgerichtet seien und weniger auf Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Reparatur. Nach Einschätzung der Organisation spiegelt sich dies auch in den aktuellen Kennzahlen zur Kreislaufwirtschaft wider: Die zirkuläre Materialnutzungsrate in der EU lag 2024 bei 12,2 Prozent, während das politische Ziel für 2030 bei 22,4 Prozent liegt. Gleichzeitig steigen in einigen Bereichen wie Verpackungen die Abfallmengen weiterhin an. Vor diesem Hintergrund fordert ZWE eine grundlegende Anpassung der Herstellerverantwortungssysteme.
Split EPR Fees: Vorschlag zur Aufteilung der Herstellergebühren
Der Vorschlag sieht vor, die bestehenden EPR-Gebühren in zwei separate Budgets aufzuteilen. Ein Teil ist dabei weiterhin für traditionelle Aufgaben wie Sammlung, Sortierung und Recycling vorgesehen. Der zweite Teil ist eine zusätzliche Abfallvermeidungsgebühr, die Initiativen unterstützt, die eine längere Nutzung von Produkten ermöglichen, wie beispielsweise Reparaturdienste, Wiederverwendungssysteme oder Aufbereitungsmaßnahmen. Besonders mittlere R-Strategien wie Wiederverwenden, Reparieren und Aufbereiten (reuse, repair, refurbish) würden hiervon profitieren.
Für Händler und Hersteller würde dieses Modell allerdings zur Folge haben, dass sie mehr finanzielle Verantwortung übernehmen und zusätzlich allerlei Programme zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Reparatur tragen müssen. Neben den hohen Kosten, die Unternehmen also obendrein schultern sollen, stellen die einhergehenden strukturellen Veränderungen des Finanzierungssystems einen weiteren Aufwand dar.
„Transition to Circularity“-Fonds als Übergangsmodell
Laut ZWE liegen in vielen EU-Mitgliedstaaten keine ausreichenden Kostendaten für Wiederverwendungs- und Reparatursysteme vor. Somit wird vorgeschlagen, dass bis zum Jahr 2030 ein verpflichtender, zeitlich begrenzter „Transition to Circularity“-Fonds („Übergang zur Kreislaufwirtschaft“) eingerichtet wird, bei dem ein Mindestanteil der Budgets der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) gezielt für Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung eingesetzt wird. Der Fonds soll als Übergangsmechanismus dienen, bis künftig spezifische und datenbasierte Gebührenmodelle für Abfallvermeidungsmaßnahmen entwickelt werden können. Nach Auffassung von ZWE werden Reparatur- und Wiederverwendungsinitiativen derzeit häufig aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die Organisation behauptet, dass im Sinne des Verursacherprinzips Hersteller stärker an der Finanzierung solcher Maßnahmen beteiligt werden sollten und fordert darüber hinaus eine stärkere Überwachung der EPR-Systeme mit klareren Kontrollmechanismen und verbindliche Zielvorgaben für OfHs.
EU Circular Economy Act 2026: Was die Reform für Hersteller bedeuten würde
Das geplante Kreislaufwirtschaftsgesetz wird für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet. Es soll EPR-Systeme modernisieren, einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe schaffen und die EU-Politik auf Kreislaufwirtschaft ausrichten. Sollten die geteilten EPR-Gebühren nach Vorstellung des ZWE als zentrales Reforminstrument eingesetzt werden, dürften sich Händler und Hersteller auf eine noch weiter ausgedehnte finanzielle Verantwortung einstellen.
Im Gegenzug dazu plädiert VERE dafür, bestehende EU-Regelwerke wie den Critical Raw Materials Act konsequent anzuwenden und importierter Waren stärker zu kontrollieren. Eine zentrale EU-weite Meldeplattform für die erweiterte Herstellerverantwortung wird unter anderem wegen der hohen Kosten und der aufkommenden Datenschutz- und Haftungsfragen kritisch gesehen. Stattdessen sollten Digitalisierung und Angleichung auf europäischer Ebene durch gemeinsame Datenstandards, standardisierte Schnittstellen und Open-Source-Lösungen schrittweise erfolgen. Außerdem empfiehlt VERE praktikable Kennzeichnungskonzepte für Produkte und Verpackungen. Harmonisierte Kennzeichnungen oder auch der digitale Produktpass könnten mit klar definierten Mindestdatenformaten diese Bedarfslücke schließen. Öffentliche Institutionen sollten Nachhaltigkeitskriterien und verbindliche Rezyklatquoten stärken, statt Händler und Hersteller zusätzlich zu belasten.
Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.
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