EU Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft

Eine zentrale EU-weite Meldeplattform für die erweiterte Herstellerverantwortung lehnt VERE ab, da sie das Tor zum europäischen Markt, insbesondere für außerhalb der EU sitzende Händler, weit aufmacht, während gleichzeitig nationale Systeme geschwächt, hohe Kosten verursacht sowie Datenschutz- und Haftungsprobleme geschaffen würden.

VERE hat am 6. November 2025 seine Stellungnahme zum EU Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft abgegeben.

Als der „Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ ist VERE mit fast 4.000 Mitgliedern der größte deutsche Verband seiner Art und setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 2003 für Hersteller, Händler und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten sowie weiteren Non-Food-Produkten ein, um Bürokratie abzubauen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Als Initiator der take-e-way GmbH verfügt VERE über umfassende Erfahrung bei der Entwicklung digitaler Systeme zur Umsetzung umweltrechtlicher Pflichten.

VERE begrüßt den EU-Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft als wichtigen Schritt, um Europas Abhängigkeit von politisch fragwürdigen Handelspartnern zu verringern und den Zugang zu Sekundärrohstoffen zu sichern.

Angesichts der Tatsache, dass 99 Prozent der betroffenen Unternehmen kleine und mittlere Betriebe sind, warnt VERE jedoch vor einer weiteren Überregulierung, die deren Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Anstatt neue Gesetze zu schaffen, sollte die EU die bestehenden Regelungen konsequent umsetzen und die Mitgliedstaaten zu einem wirksamen Vollzug verpflichten.

Nur durch die konsequente Anwendung bereits beschlossener Maßnahmen kann die Kreislaufwirtschaft effektiv funktionieren. Besonders wichtig ist die Erfüllung des im Critical Raw Materials Act festgelegten Ziels eines Recyclinganteils von 25 Prozent sowie die strikte Anwendung der Verordnung über die Verbringung von Abfällen, um wertvolle Sekundärrohstoffe in der EU zu halten.

Zugleich sollte gerade die öffentliche Hand mit gutem Beispiel voran gehen und durch Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und Mindestrezyklatquoten in der Beschaffung eine stabile Nachfrage nach Recyclingmaterialien schaffen.

Die Europäische Kommission sollte klare Vorgaben an die Mitgliedstaaten zur Kontrolle importierter Produkte festlegen, damit endlich wirksam Wettbewerbsverzerrungen und Trittbrettfahrer verhindert werden.

Eine zentrale EU-weite Meldeplattform für die erweiterte Herstellerverantwortung lehnt VERE ab, da sie den tatsächlichen Bedarf der europäischen Hersteller und Händler nicht widerspiegelt, sondern stattdessen das Tor zum europäischen Markt, insbesondere für außerhalb der EU sitzende Händler, weit aufmacht, während gleichzeitig nationale Systeme geschwächt, hohe Kosten verursacht sowie Datenschutz- und Haftungsprobleme geschaffen würden.

Ein überbürokratisiertes System entlastet man nicht dadurch, dass man es mit einem digitalen Layer überbaut, während darunter weiterhin überbürokratisierte Strukturen herrschen.

Stattdessen spricht sich VERE für eine schrittweise Harmonisierung und Digitalisierung aus, mit EU-weit einheitlichen Datenstandards, standardisierten Schnittstellen und Open-Source-Referenzsystemen, um Unternehmen gezielt, schnell und effizient zu entlasten. Im Bereich der Produkt- und Verpackungskennzeichnung plädiert VERE für pragmatische Lösungen, da eine vollständige EU-weite Vereinheitlichung aufgrund nationaler Unterschiede rechtlich und sprachlich schwer umsetzbar ist.

Positiv bewertet wird die in der PPWR vorgesehene harmonisierte Kennzeichnung von Verpackungen und Sammelbehältern. Der digitale Produktpass wird grundsätzlich von VERE befürwortet, aber auch standardisierte Mindestdatenformate und sektorübergreifende Leitlinien für die Kennzeichnung sind sinnvoll, auch um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

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Christoph Brellinger
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