9. Podiumsdiskussion am 9.9.2026 in Hamburg im Mövenpick Hotel

Steigende Compliance-Anforderungen in Zeiten von Protektionismus und stagnierendem Wachstum. Geht das für den europäischen Mittelstand gut aus?

In unserer Podiumsveranstaltung bringen wir Themen der erweiterten Hersteller- und Produktverantwortung mit der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage zusammen und betrachten die Herausforderungen für Unternehmen aus verschiedenen Blickwinkeln. Kostenlos für VERE Mitglieder!

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Mehrwegziele der EU-Verpackungsverordnung: Studie sieht große Hürden für Hersteller von Kunststoffverpackungen

Eine Studie im Auftrag der BKV GmbH stellt die Realisierbarkeit der Mehrwegvorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für zahlreiche Kunststoffverpackungen infrage. Fehlende Daten, wirtschaftliche Unsicherheiten und technische Hürden könnten die Umsetzung für Hersteller deutlich erschweren.

Eine aktuelle Studie sieht die EU-Wiederverwendungsziele aus der PPWR für viele Kunststoffverpackungen als schwer umsetzbar. Besonders die vorgeschriebenen Quoten gelten laut Untersuchung als unrealistisch. Im Auftrag der BKV wurde die Machbarkeit der Mehrwegziele für verschiedene Kunststoffverpackungen geprüft. Dabei standen Transport- und Verkaufsverpackungen mit Transportfunktion im Mittelpunkt. Analysiert wurden folgende Verpackungstypen:  

  • Eimer beziehungsweise Kübel  
  • Fässer  
  • Kanister  
  • Intermediate Bulk Container (IBCs)  
  • Flexible Intermediate Bulk Container (FIBCs)  

Die Studie stützt sich auf zwei Methoden: Sekundärrecherchen zu bestehenden Daten und knapp ein Dutzend Interviews mit Experten aus Industrie, Herstellern und Verbänden. So entsteht eine praxisnahe Einschätzung der Mehrwegziele. Die Befragten sehen mehrere zentrale Hürden für die Umsetzung der Mehrwegquoten: Es fehlen belastbare Daten zum aktuellen Anteil wiederverwendeter Verpackungen, was realistische Ziele erschwert. Zudem mangelt es an Wirtschaftlichkeit, Standards und Hygienevorgaben, die die Wiederverwendung beeinträchtigen. Die Studie zeigt außerdem, dass Ausnahmen von den Mehrwegpflichten denkbar sind. Solche Ausnahmen könnten künftig in delegierten Rechtsakten der PPWR berücksichtigt werden. Um eine realistische Bewertung zu ermöglichen, wurden zudem bestehende Mehrwegsysteme analysiert. Dabei standen insbesondere deren Erfolgsfaktoren im Mittelpunkt, um daraus praxisnahe Schlussfolgerungen für die Regulierung zu ziehen.  

Für Hersteller von Kunststoffverpackungen ergeben sich aus den geplanten Mehrwegzielen mehrere Herausforderungen. Zum einen müssen sie sich auf mögliche verpflichtende Wiederverwendungsquoten einstellen, insbesondere auf ein Ziel von 40 Prozent für bestimmte Verpackungsarten. Gleichzeitig zeigt die Studie, dass diese Ziele nach Einschätzung vieler Branchenvertreter derzeit größtenteils nur schwer erreichbar sind und werden somit von keinem Experten für realistisch gehalten.  

Zum anderen erschweren mehrere strukturelle Faktoren – etwa wirtschaftliche Fragen, fehlende Standards sowie Hygiene- und Sicherheitsanforderungen – die praktische Umsetzung von Mehrwegsystemen. Darüber hinaus besteht aufgrund der unzureichenden Datengrundlage Unsicherheit über den aktuellen Stand der Wiederverwendung und damit über die tatsächlichen Ausgangsbedingungen für die Zielerreichung. Die Studie deutet zugleich darauf hin, dass Ausnahmeregelungen im Rahmen künftiger delegierter Rechtsakte eine Rolle spielen könnten. Für Hersteller bedeutet dies, dass sich die regulatorischen Rahmenbedingungen noch weiterentwickeln können und bestehende Mehrwegsysteme sowie deren Erfolgsfaktoren stärker in zukünftige Regelungen einfließen könnten.  

Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.  

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