Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ist Teil der deutschen Umsetzung der europäischen Verpackungspolitik und soll die Vorgaben der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in nationales Recht überführen. Ziel ist es, den Umgang mit Verpackungen in Deutschland stärker an der Kreislaufwirtschaft auszurichten, Abfälle zu reduzieren und Recycling zu verbessern. Für Hersteller, Inverkehrbringer und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet das Gesetz vor allem neue Rahmenbedingungen im Bereich Produktverantwortung, Recyclinganforderungen und Finanzierung von Entsorgungsstrukturen.
Zwar wurden einige Zusatzstrukturen und Berichtspflichten aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf gestrichen, dennoch bleiben zentrale Fragen strittig. Besonders diskutiert werden nationale Sonderregelungen über die EU-Vorgaben hinaus, zusätzliche Verpflichtungen zur Förderung von Mehrweg und Recycling sowie neue Finanzierungsmechanismen für Abfallvermeidung. Während viele Organisationen und Verbände noch weitergehende Maßnahmen fordern, weisen Hersteller und KMU auf die Gefahr steigender Kosten und wachsender Bürokratie hin. Die Positionen der Akteure fallen daher entsprechend unterschiedlich aus.
Auch VERE hat sich hierzu bereits klar positioniert und setzt sich für praxistaugliche Lösungen im Interesse der Unternehmen ein. So sollten in etwa Kennzeichnungspflichten erst mit Inkrafttreten der europäischen PPWR gelten, um doppelte Umstellungen und unnötige Kosten zu vermeiden. Zudem spricht sich VERE für eine Vereinfachung der Meldeprozesse aus: Die bisherige Trennung zwischen Drittbeauftragten und Bevollmächtigten für Datenmeldungen soll abgeschafft werden, sodass sich ausländische Händler und Hersteller vollständig über Bevollmächtigte registrieren können. So können viele Prozesse wesentlich vereinfacht und Register stets auf dem neuesten Stand gehalten werden.
Darüber hinaus fordert der Verband eine frühere Wirksamkeit der Beendigungsanzeige von Bevollmächtigungen, praxistaugliche Vorgaben zur Sicherheitsleistung sowie eine Zentralisierung von Zulassungsverfahren bei der ZSVR. Gleichzeitig spricht sich der VERE gegen nationale Sonderwege gegenüber der europäischen PPWR aus, um zusätzliche Belastungen für Hersteller zu vermeiden. Weitere Vorschläge des Verbandes zielen darauf ab, unrealistische Pflichten – etwa getrennte Sammlungen im öffentlichen Raum – zu vermeiden, unverhältnismäßige Kostensteigerungen zu verhindern, neue Markteintrittsbarrieren zu begrenzen und bewährte Systeme fortzuführen.
Der Branchenverband Plastics Europe Deutschland warnt vor allem vor industriepolitischen Fehlsteuerungen. Die EU-Verpackungsverordnung solle am besten direkt umgesetzt werden, damit auf nationale Vorschriften verzichtet werden kann, da diese viele Unternehmen belasten und Investitionen erschweren könnten. Vor allem für Händler und Hersteller würde dies zusätzliche Kosten, Bürokratie und Planungsunsicherheit bedeuten.
Andere Akteure verfolgen hingegen einen deutlich stärker regulierten Ansatz. Die kommunalen Spitzenverbände, vertreten durch VKU und DLT, begrüßen die nationale Umsetzung grundsätzlich, bemängeln jedoch fehlende Festsetzungsrechte gegenüber den dualen Systemen. Sie verlangen zusätzliche Durchsetzungsinstrumente für kommunale Entgeltansprüche und eine stärkere Rolle der kommunalen Abfallwirtschaft bei der Umsetzung der neuen Regelungen. Aus Sicht vieler Unternehmen würden solche zusätzlichen Kompetenzen aber vor allem neue finanzielle Verpflichtungen und vermehrte administrative Anforderungen nach sich ziehen.
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) sieht im neuen Verpackungsgesetz eine verpasste Chance für die Kreislaufwirtschaft und möchte hier noch einen Schritt weiter gehen, etwa mit ökologisch modulierten Lizenzentgelten. Diese sollen Verpackungen nach Kriterien wie Recyclingfähigkeit oder Rezyklateinsatz unterschiedlich bepreisen und damit zusätzliche Anreize für Wiederverwertung schaffen. Für Händler und Hersteller würde ein solches Modell allerdings neue finanzielle Belastungen und undurchsichtigere Gebührenstrukturen bedeuten. Aus Sicht des Verbandes wurden entsprechende Kriterien im Gesetzentwurf nicht ausreichend konkretisiert, sodass aus einer Reform nur eine Verschiebung werden könnte. Darüber hinaus fordert der BNW wirksamere Investitionsanreize für hochwertige Kunststoffkreisläufe – die in der Praxis ebenfalls mit neuen regulatorischen Vorgaben und Kosten für Unternehmen verbunden sein könnten.
Auch Umweltorganisationen verlangen deutlich weitergehende Maßnahmen. Der WWF Deutschland fordert klare Schritte zur Abfallreduktion, eine stärkere Förderung von Mehrweg-Lösungen und eine grundlegende Umstellung des Verpackungssystems auf eine umfassende Kreislaufwirtschaft. Ein nachhaltiges System müsse konsequent aufgebaut werden. Eine solch weitreichende Systemumstellung hätte für Unternehmen jedoch zusätzliche Anpassungen, Investitionen und schärfere regulatorische Anforderungen zur Folge.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) spricht sich ebenfalls für zusätzliche strukturelle Maßnahmen aus, etwa für eine verbindliche Organisation für Abfallvermeidung und Mehrweg oder eine stärkere Finanzierung von Präventionsmaßnahmen durch duale Systeme und Pfand- und Rücknahmesysteme. Kritisiert wird außerdem die Streichung einer Recyclingquote für papierbasierte Verbundverpackungen und das Fehlen zusätzlicher Investitionsanreize. Nach Ansicht des Verbandes bleiben Ziele ohne zusätzliche finanzielle Instrumente wirkungslos; daher fordert der NABU weitere Verpflichtungen zur Mehrwegförderung, Abfallvermeidung und hochwertigem Recycling. Für Hersteller würden solche Forderungen allerdings neue Pflichten, zusätzliche Finanzierungssysteme und damit weitere Kosten bedeuten.
Eine weitere kritische Stimme kommt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Aus ihrer Sicht schwächt die Streichung eines geplanten Finanzierungsmechanismus für Mehrwegsysteme – ursprünglich ein verpflichtender Beitrag von fünf Euro pro Tonne Einwegverpackungen – das Gesetz erheblich. Die vorgesehenen unverbindlichen Mindestbudgets seien nicht ausreichend, um Mehrweg zu fördern. Die Organisation fordert daher einen verbindlichen Finanzierungsmechanismus oder eine bundesweite Abgabe auf Einwegverpackungen und verweist auf kommunale Beispiele wie Tübingen und Konstanz. Ein solcher Mechanismus bedeutet für Hersteller eine zusätzliche finanzielle Belastung und würde die Kosten für Einwegverpackungen weiter steigern.
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verdeutlicht damit die Spannungen zwischen wirtschaftlichen Interessen, kommunaler Verantwortung und Umweltpolitik. Während zahlreiche Organisationen zusätzliche Verpflichtungen, Abgaben und Steuerungsinstrumente fordern, weisen Industrie und Hersteller auf mögliche Wettbewerbsnachteile, steigende Kosten und zunehmende regulatorische Unsicherheiten hin.
Gerade für Hersteller, Händler und insbesondere für KMU bleiben hier also einige Fragen offen. VERE setzt sich daher aktiv dafür ein, praktikable und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu fördern und unnötige zusätzliche Belastungen für Unternehmen zu vermeiden. Ziel ist es, die Interessen seiner Mitglieder im politischen Prozess wirksam zu vertreten und gleichzeitig konstruktiv an einer umsetzbaren Weiterentwicklung des Verpackungsrechts mitzuwirken.
Zudem ist VERE e.V. mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.
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