Die Stiftung EAR führt ab sofort keine Markenregistrierung für Hersteller bzw. Gerätearten nach dem ElektroG mehr mit der Bezeichnung "keine Marke" durch.
Nach der Gesetzesbegründung zum Elektrogesetz ist die vorsätzlich oder fahrlässig nicht vorgenommene Registrierung beim EAR wettbewerbsrechtlich relevant und räumt dem…
Die am Markt seit geraumer Zeit zunehmenden juristischen Auseinandersetzungen, – sowohl wettbewerbsrechtlicher Art, als auch im Zuge der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch…
Da die einschlägigen Elektrogeräte zur Vertreibung von Maulwürfen etc. Töne absondern, werden sie, gemäß unseren neuesten Informationen von der Stiftung EAR, der Geräteart…
Kleine Unternehmen werden durch die Vorschriften zur Verwertung ausgedienter Elektrogeräte über Gebühr belastet. Verwertungsquoten verteuern das Recycling. (Von Georg Küffner)