Laut Rechtsanwalt Johannes Richard scheint das Umweltbundesamt derzeit zunehmend gegen Hersteller von Elektrogeräten vorzugehen. Dazu zählen längst nicht mehr nur klassische Elektronikunternehmen, sondern auch kleine Werkstätten oder auch spezialisierte Instrumentenbauer. Gerade im Zuge des ElektroG wird mit noch mehr Kontrollen und strikteren Vorgaben gerechnet. Viele unterschätzen, dass elektrische Musikinstrumente wie E-Gitarren auch unter die Regelungen des Elektrogesetzes (ElektroG) fallen. Damit greifen von Registrierung über Kennzeichnung bis hin zur Rücknahme und Entsorgung umfangreiche Pflichten. Hier gelten besonders strenge Rücknahme- und Informationspflichten.
100.000 Euro Bußgeld: Umweltbehörden ziehen an, Kleinsthersteller baden aus
Die Zahl der Bußgeldverfahren nimmt deutlich zu, vor allem bei Herstellern spezieller Produkte wie zum Beispiel Musikinstrumenten. Das Umweltbundesamt kontrolliert strikter, und die ElektroG-Novelle macht die rechtlichen Vorgaben klarer und schärfer. Es ist ein Irrtum, dass die Nutzung registrierter Komponenten eigene Verpflichtungen grundsätzlich entfallen lässt – das Risiko bleibt. Ob eine Registrierungspflicht besteht, entscheidet sich anhand des Produkts und der Marktrolle, nun strenger denn je. Die Sanktionen sind gravierend: Bis zu 100.000 Euro Bußgeld können existenzgefährdend sein. Wer elektrische Produkte herstellt oder vertreibt, muss die neuen Pflichten kennen und erfüllen; Transparenz, Entsorgung und Kontrolle stehen im Mittelpunkt der Regelung.
Für kleine Hersteller gilt es also jetzt zu handeln – bevor es die Behörden tun. Hier kann Ihnen die take-e-way Beratung unter 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de weiterhelfen.
Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.
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