9. Podiumsdiskussion am 9.9.2026 in Hamburg im Mövenpick Hotel

Steigende Compliance-Anforderungen in Zeiten von Protektionismus und stagnierendem Wachstum. Geht das für den europäischen Mittelstand gut aus?

In unserer Podiumsveranstaltung bringen wir Themen der erweiterten Hersteller- und Produktverantwortung mit der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage zusammen und betrachten die Herausforderungen für Unternehmen aus verschiedenen Blickwinkeln. Kostenlos für VERE Mitglieder!

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Ausnahme von Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien

Grundsätzlich müssen in Produkte eingebaute Gerätebatterien vom Endnutzer entnommen und ausgetauscht werden können. Aus Sicherheitsgründen sind bestimmte Produkte jedoch von dieser Anforderung ausgenommen, dann genügt es, wenn die Batterien von unabhängigen Fachleuten entnommen und ersetzt werden können. Eine EU-Initiative soll nun verdeutlichen, welche Produkte oder Produktkategorien unter diese Ausnahmeregelung fallen.

Laut EU-Batterieverordnung sollen Gerätebatterien, die in Elektro- und Elektronikgeräte verbaut sind, leicht vom Endnutzer entfernt und ausgetauscht werden können. Das soll vor allem die Weiternutzung batteriebetriebener Geräte und darüber hinaus eine ordnungsgemäße Entsorgung sowie das Batterierecycling erleichtern. In dieser Verordnung gibt es allerdings Ausnahmen, um die Sicherheit der Verbraucher nicht zu gefährden. In diesen speziellen Fällen reicht es dann aus, wenn Batterien von unabhängigen Fachleuten entfernt oder ausgetauscht werden können. Im Rahmen einer aktuellen EU-Initiative soll nun eine verbindliche Liste von Produkten oder Produktkategorien erstellt werden, die von den allgemeinen Anforderungen an die Entfernbarkeit von Batterien ausgenommen werden können. Diese Liste soll bestehende Lücken schließen und sowohl Herstellern als auch Verbrauchern Klarheit bieten.

Der VERE e.V. hat zu dieser Initiative eine Stellungnahme abgegeben. VERE betont, dass die Formulierungen für die Ausschlusskriterien sorgfältig gestaltet werden müssen, um Interpretationsspielräume zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere Geräte, die explizit nicht von der Ausnahmeregelung betroffen sein sollten, wie etwa elektrische Zahnbürsten, E-Zigaretten, Smartphones, textilintegrierte Geräte oder Spielzeuge. VERE empfiehlt hierfür eine nicht abschließende Negativ-Liste, die klarstellt, welche Geräte explizit nicht gemeint sind. Gleichzeitig plädiert VERE für eine Positiv-Liste von Produkten, bei denen das feste Verbauen von Batterien tolerierbar ist. Ein zentrales Beispiel hierfür sind Rauchwarnmelder, deren dauerhafte Betriebsfähigkeit lebenswichtige Funktionen sicherstellt. Durch fest verbaute Batterien wird das Risiko eines Ausfalls minimiert, was sowohl Sicherheits- als auch Compliance-Gründe rechtfertigt. Eine Kombination aus Positiv- und Negativ-Liste könnte die nötige Transparenz und Klarheit darüber schaffen, welche Produkte Batterien fest einbauen dürfen, und welche ganz klar nicht.

Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.   

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