Bevollmächtigtenpflicht: Schutzschild gegen illegale Konkurrenz?

Händler und Hersteller, die verpackte Waren direkt an Kunden in andere EU-Staaten verkaufen, müssen grundsätzlich in jedem Zielland einen lokalen Bevollmächtigten einsetzen. Viele empfinden diese Pflicht als Handicap – doch ein Wegfall hätte fatale Folgen für den fairen Wettbewerb.

Der Bevollmächtigte übernimmt im jeweiligen Land Aufgaben wie Registrierung, Meldungen und Verpackungslizenzierung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung. Nach Angaben des Händlerbunds kostet dies typischerweise 300 bis 500 Euro pro Land und Jahr – unabhängig davon, ob ein Händler wenige Pakete oder große Mengen verschickt. Im Partnernetzwerk von take-e-way kostet der Bevollmächtigte für Verpackungen durchschnittlich sogar nur 180 Euro pro Jahr. 

Zusätzlich müssen unterschiedliche nationale Vorgaben geprüft, Dienstleister ausgewählt und separate Vereinbarungen geschlossen werden. Für viele kleine Unternehmen hat das bereits Konsequenzen. Händler berichten, Lieferungen in einzelne oder mehrere EU-Staaten eingestellt zu haben, weil sich der grenzüberschreitende Versand wirtschaftlich nicht mehr rechnet. Die EU-Kommission schätzt den europäischen Markt für Bevollmächtigten-Dienstleistungen auf 1 bis 2 Milliarden Euro jährlich. 

Die EU-Kommission hat inzwischen empfohlen, zunächst auf Sanktionen zu verzichten und Verstöße lediglich zu verwarnen. Die geltende Pflicht bleibt davon jedoch unberührt. Für Händler entsteht damit zusätzliche Unsicherheit.Doch was passiert mit dem Wettbewerb, wenn dieses Kontrollinstrument wegfällt?

Ohne Bevollmächtigten droht ein Vollzugsproblem!

Die take-e-way-Kunden unter den VERE-Mitglieder sind überwiegend in Deutschland ansässig und im Durchschnitt lediglich in 2 weiteren Ländern mit maximal 3 Abfallströmen registriert. Ihr wichtigster Absatzmarkt ist Deutschland – und dort benötigen sie keinen zusätzlichen Bevollmächtigten. Genau das ist aus VERE Sicht entscheidend: Die nationale Bevollmächtigtenregelung kann deutschen Herstellern und Händlern einen strukturellen Vorteil gegenüber Anbietern aus Drittstaaten, insbesondere aus Asien, verschaffen.

Denn der Bevollmächtigte fungiert als Ansprechpartner und Kontrollstelle, über die überhaupt ein Mindestmaß an Vollzug gegenüber nicht regelkonformen Angeboten möglich wird. Fällt dieses Instrument weg, sieht VERE die Gefahr eines wachsenden Wettbewerbs durch Anbieter, die Vorgaben nicht einhalten. Für kleine deutsche Unternehmen könnte sich damit die Wettbewerbslage verschärfen: Mit dem Wegfall der Bevollmächtigtenpflicht entfällt noch keine Registrierungspflicht, daher müssten sie nicht nur die zusätzlichen Anforderungen des europäischen Vertriebs eigenständig bewältigen, sondern gleichzeitig auch ihren wichtigsten Markt gegen rechtswidrige Konkurrenz verteidigen.

Die PPWR-Bevollmächtigtenpflicht ist also nicht nur eine Compliance-Aufgabe, sondern wird zunehmend zu einer Wettbewerbsfrage für den europäischen Handel.

Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.      

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