9. Podiumsdiskussion am 9.9.2026 in Hamburg im Mövenpick Hotel

Steigende Compliance-Anforderungen in Zeiten von Protektionismus und stagnierendem Wachstum. Geht das für den europäischen Mittelstand gut aus?

In unserer Podiumsveranstaltung bringen wir Themen der erweiterten Hersteller- und Produktverantwortung mit der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage zusammen und betrachten die Herausforderungen für Unternehmen aus verschiedenen Blickwinkeln. Kostenlos für VERE Mitglieder!

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VerpackDG: Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen

Dem neuen Verpackungsrecht steht nun nichts mehr im Weg: Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) kann gemeinsam mit den zentralen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026 in Kraft treten. Das VerpackDG soll den nationalen Rahmen für die Umsetzung der EU-Verordnung 2025/40 schaffen und insbesondere Zuständigkeiten, Registrierung, Kontrollen und die erweiterte Herstellerverantwortung regeln. Während bestehende Strukturen weitgehend erhalten bleiben, steigt der Anpassungsdruck für Unternehmen.

Der Bundesrat hat dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) zugestimmt. Damit sollen hier künftig Beteiligungsentgelte stärker von der Umweltverträglichkeit einer Verpackung abhängen. Das Bundesumweltministerium entwickelt dazu gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium entsprechende Regelungen. Offen bleibt hier vorerst, nach welchen Kriterien die Bewertung erfolgt und ob die Regelungen Innovationen fördern oder zusätzliche Bürokratie schaffen.

Ökomodulierung und chemisches Recycling sollen ausgeweitet werden

Generell sollen jedoch recyclingfähige Verpackungen und der Einsatz hochwertiger Rezyklate gefördert werden, nicht zuletzt da diese langfristig niedrigere Systemkosten ermöglichen könnten, wohingegen schwer verwertbare Materialien höhere Kosten verursachen. Der Bundesrat unterstützt zudem eine Initiative Nordrhein-Westfalens zur stärkeren Berücksichtigung des chemischen Recyclings. Bis 2032 soll geprüft werden, ob der bislang vorgesehene Anteil von fünf Masseprozent ausreicht, um Investitionen und die europäischen Rezyklatziele zu unterstützen. Chemisches Recycling soll das mechanische Recycling ergänzen und insbesondere schwer verwertbare Kunststoffabfälle nutzbar machen. Wie wirtschaftlich diese Verfahren künftig sind, ist derzeit noch fraglich.

Höhere Anforderungen an Verpackungsdesign und –strategien

Die PPWR enthält Vorgaben zur Recyclingfähigkeit ("Design for Recycling"), zur Vermeidung problematischer Stoffe, zur besseren Sortierbarkeit von Verpackungen und zur Reduzierung unnötiger Verpackungsbestandteile. Verpackungen sollen künftig kreislauffähiger gestaltet werden. Ab 2028 steigt die geforderte Recyclingquote für Kunststoffverpackungen in den dualen Systemen auf 75 Prozent. Gleichzeitig verschärfen sich die Anforderungen an Materialien, Konstruktion und Kennzeichnung. Verpackungen sollen leichter sortierbar und recyclingfähig sein, problematische Stoffe sowie schwer verwertbare Materialkombinationen werden stärker eingeschränkt.

Auch überdimensionierte Verpackungen sollen reduziert werden.

Verpackungsoptimierung wird damit zu einem wichtigen Faktor für Nachhaltigkeit, Kosten und Logistik. Der Bundesrat fordert zudem bereits weitere Anpassungen des VerpackDG, unter anderem bei der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und dualen Systemen sowie bei Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung. Zudem sollen dauerhaft 0,5 Prozent der Kosten der erweiterten Herstellerverantwortung für eine zentrale Koordinierungsstelle bereitgestellt werden. Für Unternehmen gilt entsprechend, dass Verpackungen künftig nicht nur wirtschaftlich, sondern auch hinsichtlich Recyclingfähigkeit und Zukunftssicherheit bewertet werden müssen. Wer also frühzeitig auf kreislauffähige Lösungen setzt, kann regulatorische Anforderungen als Wettbewerbsvorteil nutzen.

Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.      

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