9. Podiumsdiskussion am 9.9.2026 in Hamburg im Mövenpick Hotel

Steigende Compliance-Anforderungen in Zeiten von Protektionismus und stagnierendem Wachstum. Geht das für den europäischen Mittelstand gut aus?

In unserer Podiumsveranstaltung bringen wir Themen der erweiterten Hersteller- und Produktverantwortung mit der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage zusammen und betrachten die Herausforderungen für Unternehmen aus verschiedenen Blickwinkeln. Kostenlos für VERE Mitglieder!

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Bundesrat verteidigt den Bevollmächtigten

Die Europäische Kommission plant, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) – unter anderem für Verpackungen, Elektro‑ und Elektronikgeräte sowie Einwegkunststoffe – bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen. Der Umweltausschuss des Bundesrats lehnt dieses Vorhaben jedoch klar ab und spricht sich dafür aus, die bestehende Regelung auf EU‑Ebene beizubehalten.

Warum lehnt der Bundesrat die Aussetzung ab? 

Nach Einschätzung des Umweltausschusses würde eine Aussetzung kaum Bürokratie abbauen. Die wesentlichen Belastungen für Hersteller und Händler entstünden weiterhin durch Registrierungs‑, Melde‑ und Prüfpflichten, die auch ohne Bevollmächtigten bestehen bleiben. Eine echte Entlastung der Wirtschaft sei daher nicht zu erwarten.

Welche Bedeutung hat das für Hersteller und Händler? 

Der Ausschuss hält Bevollmächtigte weiterhin für ein zentrales Instrument, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Produkte in mehreren EU‑Mitgliedstaaten vertreiben. Ohne Bevollmächtigte müssten Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten in jedem Land selbst erfüllen – mit deutlich höherem organisatorischem Aufwand und rechtlichen Risiken.

Welche Risiken sieht der Umweltausschuss? 

Ohne Bevollmächtigte drohen Vollzugsprobleme bei Registrierung, Mengenmeldungen, Finanzierungsbeiträgen sowie bei technischen und organisatorischen Pflichten. Besonders problematisch wäre die Durchsetzung gegenüber Herstellern ohne Sitz in Deutschland. Zudem warnt der Ausschuss vor einer Zunahme von Trittbrettfahrern, vor allem im Onlinehandel, was zu Wettbewerbsverzerrungen und steigenden Kosten für rechtskonform handelnde Unternehmen führen könnte.

Wie geht es weiter? 

Die Bundesregierung soll sich im weiteren EU‑Gesetzgebungsverfahren aktiv dafür einsetzen, die Bevollmächtigtenpflicht beizubehalten, bis eine umfassende Reform der erweiterten Herstellerverantwortung vorliegt. Parallel fordert der Umweltausschuss eine bessere Abstimmung und Interoperabilität der bestehenden EPR‑Systeme, um Doppel‑ und Mehrfachregistrierungen zu reduzieren.

Der VERE e.V. begrüßt die Einschätzung des Bundesrats 

VERE begrüßt die Einschätzung des Bundesrates, die in weiten Teilen mit den Argumenten der VERE-Mitglieder übereinstimmen. VERE hatte jüngst über seine Stellungnahme „Vorteile der verpflichtenden Gestellung von Bevollmächtigten in Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung“ berichtet, die der Verband zum Schutze seiner Mitglieder vehement ablehnt. Alle Hintergründe können hier nachgelesen werden: Kein fairer Wettbewerb ohne Bevollmächtigte.  

Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.

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