Die Zukunft der EPR-Bevollmächtigtenpflicht für Verpackungen

Die Zukunft der EPR-Bevollmächtigtenpflicht für in der EU erstmals in Verkehr gebrachte Verpackungen hängt weiter in der Schwebe. Während die EU-Kommission eine Aussetzung der Ernennungspflicht in Erwägung zieht, birgt ein solcher Entschluss auch schwere Risiken für den europäischen Wettbewerb, denn ein grenzüberschreitender Vollzug von Gesetzen hat noch nie wirksam funktioniert. Genau deswegen wurde die BV-Pflicht 2015 erstmals für Elektrogeräte eingeführt. Eine endgültige Einigung steht noch aus.

Seit dem 12. August 2026 gelten mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) neue Vorgaben für grenzüberschreitende Lieferungen. Unternehmen müssen dafür einen Bevollmächtigten im jeweiligen Absatzland benennen. Die EU-Kommission schlägt vor, die Pflicht für EU-Unternehmen bis Anfang 2035 auszusetzen. Registrierung, Mengenmeldungen und Umweltbeiträge blieben jedoch bestehen. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments setzt sich für gezielte Erleichterungen für Kleinst- und Kleinunternehmen ein.

Am 5. Oktober 2026 beschloss der Umweltausschuss des EU-Parlaments seinen Bericht bzw. seine Änderungsposition zum Kommissionsvorschlag und brachte diesen am 9. Oktober in das Plenum des EU-Parlaments ein. Nach der Abstimmung im EU-Parlament musste auch der Europarat seine Position bilden. Diese Position liegt seit dem 21. Oktober vor und weicht nochmals sowohl von dem Kommissionsvorschlag als auch von der Position des EP ab. Diese 3 Parteien treten nun in das sogenannten Trilogue-Verfahren ein, um eine gemeinsame Position zu finden. Erst danach kann ein ausverhandelter Verordnungstext veröffentlich und 20 Tage danach in allen Mitgliedstaaten EU wirksam werden. Die Terminlage hierzu ist noch nicht bekannt.

EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall fordert eine Umsetzung bis Ende November, um Nachteile für den Handel rund um Black Friday und Weihnachten zu vermeiden. VERE rechnet jedoch nicht damit, dass die Aussetzung der Pflicht so kurzfristig greift. Deshalb gilt: Bis zur verbindlichen Neuregelung bleibt die Bevollmächtigtenpflicht bestehen. Unternehmen sollten bestehende Mandate nicht voreilig kündigen, um Compliance-Lücken und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.      

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