Mit den ab 01.07.2026 geltenden, weiteren Anforderungen des Elektrogesetzes stehen Einzelhändler, Kioske und Verkaufsstellen für E-Zigaretten vor neuen rechtlichen Verpflichtungen. Besonders wichtig sind die Rücknahme, Lagerung und der Versand von gebrauchten elektronischen Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern mit verbauten Lithium-Batterien, die als Gefahrgut eingestuft werden. Rücknahmestellen müssen klar gekennzeichnet sein, gebrauchte Geräte unabhängig vom Neukauf angenommen werden, und Kunden sind aktiv über die ordnungsgemäße Entsorgung zu informieren. Da E-Zigaretten Lithium-Batterien enthalten, ist die gesetzeskonforme Lagerung, Verpackung und der Transport nach ADR-Vorschriften Pflicht. Personen, die E-Zigaretten verpacken oder versenden, müssen daher vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gefahrgutunterweisung erhalten.
Die Gefahrgutunterweisung ist für alle Verkaufsstellen von E-Zigaretten verpflichtend, gemäß § 27 Abs. 5 GGVSEB und Kapitel 1.3 ADR. Sie schützt Mitarbeiter, Kunden und Umwelt vor Brandrisiken und stellt sicher, dass E-Zigaretten rechtskonform gesammelt, gelagert und entsorgt werden. Mit unseren praxisnahen Schulungen und der Komplettlösung von take-e-way sind Händler bestens auf die gesetzlichen Anforderungen vorbereitet.
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PS: Auch Filial- oder Kettenbetreiber können über take-e-way noch rechtzeitig am E-Zigaretten-Rücknahmesystem teilnehmen: Bei uns erhalten Sie Ihr eigenes Rücknahme-Portal, über das alle Ihre Verkaufsstellen schnell, unkompliziert und selbständig ihre Ausstattung für die Rücknahme von E-Zigaretten anfordern und später auch die Abholung beauftragen können.

