9. Podiumsdiskussion am 9.9.2026 in Hamburg im Mövenpick Hotel

Steigende Compliance-Anforderungen in Zeiten von Protektionismus und stagnierendem Wachstum. Geht das für den europäischen Mittelstand gut aus?

In unserer Podiumsveranstaltung bringen wir Themen der erweiterten Hersteller- und Produktverantwortung mit der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage zusammen und betrachten die Herausforderungen für Unternehmen aus verschiedenen Blickwinkeln. Kostenlos für VERE Mitglieder!

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Einweg-E-Zigaretten-Verbot nimmt Fahrt auf

Brandenburgs Umweltministerin Hanka Mittelstädt fordert ein sofortiges Verbot der Wegwerf-Vapes. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen wurde das Vorhaben auf der Umweltministerkonferenz in Leipzig eingebracht. Auch der Bundesumweltminister kündigt ein Gesetz zum Verbot von Einweg-Vapes an. Achtung, bei der Verbots-Debatte könnte eine in wenigen Tagen geltende Pflicht, die Rücknahme sämtlicher Vapes und E-Zigaretten, übersehen werden.

Deutschland steht vor strengeren Vorgaben im Umgang mit elektronischen Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern. Nachdem Brandenburg und Nordrhein Westfalen auf der Umweltministerkonferenz in Leipzig eine stärkere Regulierung gefordert hatten, kündigte Bundesumweltminister Carsten Schneider nun ein Gesetz zum Verbot von Einweg Vapes an. Mit dem geplanten Verbot von Einweg Vapes und der Rücknahmepflicht für alle Geräte steigt der Handlungsdruck deutlich. Doch nicht nur das: Händler und Hersteller sollten neben geplanten Verkaufsverboten vor allem auf die nahende Rücknahmepflicht achten.

Rücknahmepflicht betrifft nicht nur Einweg-Geräte!

Ein zentraler Punkt der ElektroG-Novelle wird häufig übersehen: Die Rücknahmepflicht gilt nicht nur für Einweg-Vapes, sondern für alle elektronischen Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzer. Gemäß § 46 ElektroG-Novelle müssen Vertreiber bis zum 30. Juni 2026 Rücknahmestellen einrichten. Nur Händler, die danach keine Geräte mehr anbieten, sind von der Pflicht ausgenommen.

Ab dem 1. Juli 2026 müssen Verkaufsstellen gebrauchte Geräte auch ohne Neukauf zurücknehmen. Zusätzlich sind Informationspflichten sowie die Einhaltung des europäischen Gefahrgutrechts (ADR) erforderlich, da Lithium Ionen Akkus empfindlich auf Beschädigungen reagieren. Für betroffene Unternehmen ergeben sich also die folgenden Anforderungen:

  • Anpassung der Verkaufs- und Informationsstrukturen
  • Aufbau oder Integration gesetzeskonformer Rücknahmesysteme
  • Beachtung von Gefahrgutvorschriften bei Lagerung und Transport
  • Vorbereitung auf die Umsetzung der ElektroG-Novelle ab Juli 2026

Rücknahmesysteme als praktische Umsetzungslösung

Für die Umsetzung stehen bereits spezialisierte Systeme bereit. Das Rücknahmesystem take-e-back von take-e-way ermöglicht die gesetzeskonforme Erfassung und Entsorgung von Altgeräten und umfasst ausdrücklich auch elektronische Zigaretten und Tabakerhitzer.

Das System unterstützt in den folgenden Bereichen:

  • gesetzeskonforme Rücknahme und Entsorgung
  • sichere Handhabung von Lithium-Ionen-Akkus
  • Integration in bestehende Prozesse
  • Umsetzung von Umwelt-, Sicherheits- und Compliance-Anforderungen

Besonders betroffen sind Unternehmen im Handel, E-Commerce und stationären Vertrieb und gerade in Metropolregionen wie Hamburg, Berlin, Köln, Leipzig und München werden hohe Rückgabemengen erwartet.

Unternehmen, die frühzeitig auf professionelle Rücknahmesysteme wie take-e-back von take-e-way setzen, schaffen Rechtssicherheit und erfüllen die kommenden Umwelt- und Compliance-Anforderungen.

Hier finden Sie alle Informationen zur take-e-back Komplettlösung zur Rücknahme und Entsorgung von E-Zigaretten.

Für weitere Fragen und Lösungen zum Thema E-Zigaretten-Rücknahmesystem steht Ihnen das take-e-way Beratungs-Team gerne unter 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de zur Verfügung. 

Bei Fragen oder konkreten Anfragen sind wir für Sie ansprechbar.
Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Geschäftsführer

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