Die aktuelle Diskussion rund um die PPWR-Erzeugerdefinition wirkt auf den ersten Blick wie ein klassischer Auslegungsstreit, tatsächlich geht es jedoch um die Verteilung zentraler Verantwortlichkeiten innerhalb der erweiterten Herstellerverantwortung im europäischen Verpackungsrecht. Genau deshalb ist die vorliegende Klarstellung aus unserer Sicht nicht nur nachvollziehbar, sondern auch überfällig. VERE rechnet nicht damit, dass sich an dieser rechtlichen Einordnung kurzfristig noch etwas Grundsätzliches ändert. Die Position wurde auf EU-Ebene entwickelt und in Deutschland seitens der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit dem Umweltbundesamt und dem Bundesumweltministerium abgestimmt. Damit handelt es sich nicht um eine vorübergehende Interpretation, sondern um eine belastbare Grundlage für die Umsetzung der PPWR im Markt.
Eigenmarken als Konfliktfeld: Operative Unsicherheiten bei der PPWR-Umsetzung
Gerade im Handel sorgt die Klarstellung weiterhin für Verunsicherung. Ursache der Unsicherheiten ist vor allem die Auslegung der Erzeugerdefinition im Zusammenhang mit Eigenmarken. Unterschiedliche Auslegungen der Regelungen und verschiedene Auffassungen zur Zuordnung von Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette sorgen derzeit noch vielerorts für Diskussionen. Im Zusammenhang mit Eigenmarken bestehen unterschiedliche Positionen hinsichtlich der Zuordnung der PPWR-Verpflichtungen zwischen Handelsunternehmen und Lieferanten. VERE begrüßt die Klarstellung der Zuständigkeiten, da sie zu mehr Rechtssicherheit beiträgt und insbesondere kleinen und mittelständischen Lieferanten eine verlässliche Grundlage für die Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten bietet.
In der Praxis bestehen dennoch operative Auslegungsfragen. Vor dem Hintergrund der PPWR bestehen momentan noch unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Einbindung von Lieferanten in die Erfüllung von Anforderungen zu Konformitätserklärungen, technischer Dokumentation und Rückverfolgbarkeit. Die bestätigte Rechtsauffassung soll hier zu einer eindeutigeren Zuordnung der jeweiligen Pflichten beitragen. Hinzu kommen unterschiedliche Interpretationen einzelner PPWR-Anforderungen, etwa zu Chargen- oder Seriennummern, PFAS- und Schwermetallgrenzwerten sowie der schrittweisen Verbesserung der Recyclingfähigkeit. Diese Unterschiede erschweren die praktische Umsetzung, auch wenn die grundsätzliche Verantwortungszuordnung inzwischen klarer ist.
Stabilität statt weiterer Rechtsunsicherheit
Die Klarstellung stärkt das System der erweiterten Herstellerverantwortung, indem sie Rechtssicherheit schafft und Unsicherheiten bei der Umsetzung der PPWR-Pflichten reduziert. Kurzfristige politische Änderungen erscheinen daher unwahrscheinlich; stattdessen ist mit einer schrittweisen Marktanpassung zu rechnen. Unternehmen profitieren von klar abgegrenzten Verantwortlichkeiten, insbesondere kleinere Lieferanten, da eine Verlagerung der Pflichten über Vertragsbeziehungen hinweg erschwert wird. Damit wird die Zielsetzung der PPWR eines einheitlichen Systems der Produktverantwortung konsequenter umgesetzt.
Die aktuelle Rechtsauffassung und ihre praktischen Auswirkungen können Sie auf dem diesjährigen VERE-Podiumsevent am 9. September in Hamburg ganz direkt mit Vertretern des Verpackungsregisters diskutieren; die Teilnahme ist für VERE-Mitglieder kostenfrei! Debattieren Sie mit: Programmpunkte | 9. Podiumsveranstaltung des VERE e.V.
Sie sind auf Basis dieser Rechtsauffassung Erzeuger im Sinne der PPWR und benötigen dringend Hilfe? Magdalena Barylska von trade-e-bility steht Ihnen sehr gerne für die Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung der PPWR unter sales@trade-e-bility.de zur Verfügung.
Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.
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