Die Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland und Zypern laufen bereits seit 2021. Nach Einschätzung der Kommission haben beide Länder ihre Systeme zur Bewirtschaftung von Restabfällen bislang nicht ausreichend verbessert. Insbesondere fehlt es an geeigneter Infrastruktur für eine angemessene Abfallbehandlung vor der Ablagerung auf Deponien.
Fehlende Infrastruktur trotz jahrelanger Verfahren
Die Kommission begründet die Weiterleitung an den EuGH mit Verstößen gegen die EU-Deponierichtlinie und die Abfallrahmenrichtlinie. Beide Regelwerke verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, Abfälle vor ihrer endgültigen Beseitigung angemessen zu behandeln und die dafür erforderlichen Kapazitäten bereitzustellen.
Die angekündigte Klage zeigt, dass langjährige Defizite bei der Umsetzung des europäischen Abfallrechts weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen können. Neben Griechenland und Zypern stehen noch weitere sieben Mitgliedstaaten wegen der Einhaltung von Vorschriften für Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) unter Zugzwang.
