Die EU-Kommission hat am 11.03.2020 einen aktualisierten Aktionsplan fĂŒr die Kreislaufwirtschaft als Teil der EU-Industriestrategie vorgelegt und wird Rechtsvorschriften vorschlagen, die eine nachhaltige Produktpolitik fördern. Folgende Inhalte wurden vereinbart:
Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sollen so konzipiert sein, dass sie:
- ĂŒber eine lĂ€ngere Lebensdauer verfĂŒgen,
- leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können,
- einen gröĂtmöglichen Anteil recycelter Materialien statt PrimĂ€rrohstoffe enthalten.
Weiterhin sollen rechtliche Vorgaben verfasst werden, die:
- die Verwendung von Einwegprodukten einschrÀnken,
- ein vorzeitiges Veralten verhindern,
- die Vernichtung nicht verkaufter langlebiger GĂŒter verbieten.
Die Kommission möchte ferner die Position der Verbraucher stÀrken, indem:
- Verbraucher Zugang zu zuverlÀssigen Informationen im Hinblick auf die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten haben, um ökologisch nachhaltige Entscheidungen treffen zu können,
- Verbraucher ein echtes âRecht auf Reparaturâ haben.
Die Kommission hat Zielbranchen festgelegt, bei denen sie einen hohen Ressourceneinsatz sieht, sowie ein hohes Kreislaufpotenzial. Zu diesen Branchen gehören:
- Verpackungen und Kunststoffe,
- Elektronik, Batterien,
- Fahrzeuge,
- Textilien,
- Bauen,
- Lebensmittel.
Im Sinne der mehrstufigen Abfallhierarchie wird die Kommission weitere rechtliche Vorgaben machen:
- die Entstehung von Abfall vermeiden,
- hochwertige SekundÀrrohstoffe zu gewinnen,
- die Vermarktung und den Einsatz von SekundÀrrohstoffen stÀrken.
ZusÀtzlich sollen die Abfalltrennung verstÀrkt werden und die illegale Ausfuhr von AbfÀllen aus der EU unterbunden werden.
Der VERE e.V. hat begonnen die politischen EntscheidungstrĂ€ger dafĂŒr zu sensibilisieren, die angestrebten MaĂnahmen unter dem Gesichtspunkt der Wahrung eines fairen Wettbewerbs umzusetzen. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass der unkontrollierte, ungeregelte und ruinöse Direktimport von giftigen, unsicheren und kurzlebigen Konsumartikeln aus DrittlĂ€ndern mit den geplanten MaĂnahmen wieder nicht angepackt wird.
Es muss zwingend verhindert werden, dass weitere VerschÀrfungen und Erweiterungen der Herstellerverantwortung das Ungleichgewicht in der Kosten- und Verantwortungsvoraussetzung zwischen den Trittbrettfahrern aus DrittlÀndern und den die europÀische Umweltgesetzgebung befolgenden Anbietern verstÀrkt wird.