9. Podiumsdiskussion am 9.9.2026 in Hamburg im Mövenpick Hotel

Steigende Compliance-Anforderungen in Zeiten von Protektionismus und stagnierendem Wachstum. Geht das für den europäischen Mittelstand gut aus?

In unserer Podiumsveranstaltung bringen wir Themen der erweiterten Hersteller- und Produktverantwortung mit der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage zusammen und betrachten die Herausforderungen für Unternehmen aus verschiedenen Blickwinkeln. Kostenlos für VERE Mitglieder!

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Gesetz zur Verfügbarkeit von Elektrogeräten

Die EU plant neue Notfallregeln für Elektrogeräte, die im Krisenfall ein schnelleres Inverkehrbringen ermöglichen sollen – inklusive einer zeitlich begrenzten Konformitätsvermutung. Doch die vermeintliche „Lockerung“ greift nur, wenn harmonisierte Normen fehlen, und ändert nichts an der grundsätzlichen Product-Compliance-Pflicht für Hersteller und Händler.

Mit einem neuen Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf die Herausforderungen vergangener Krisen wie die COVID-19-Pandemie und verfolgt das Ziel, die Versorgung mit Elektro- und Elektronikgeräten auch in Ausnahmesituationen sicherzustellen. Grundlage sind neue EU-Vorgaben, die einen einheitlichen Rahmen schaffen sollen, um den Binnenmarkt im Krisenfall funktionsfähig zu halten und Lieferengpässe zu vermeiden. Für Händler und Hersteller bedeutet das vor allem mehr Flexibilität, aber keine grundsätzliche Entlastung von ihren Pflichten.

Das Gesetz enthält einen Mechanismus für Notfälle im Binnenmarkt. Wird ein solcher Notfall ausgerufen, gelten Sonderregeln: Wichtige Produkte wie Haushaltsgeräte oder Elektronik bleiben verfügbar, indem ihr Inverkehrbringen beschleunigt wird – auch ohne harmonisierte Normen. Dann gilt eine befristete Konformitätsvermutung, sodass Produkte als konform gelten, obwohl die Nachweise fehlen. Diese Maßnahme endet mit dem Notfall. Produkte, die währenddessen zugelassen wurden, dürfen weiterhin verkauft werden; neue müssen wieder reguläre Anforderungen erfüllen. Die Bundesnetzagentur kontrolliert Geräte unter diesen Sonderregelungen besonders streng.

Für Händler und Hersteller schaffen diese Maßnahmen kurzfristig mehr Flexibilität, vereinfachen aber nicht dauerhaft. Die Verantwortung für Produktsicherheit und Konformität bleibt bestehen, auch bei vorübergehend gelockerten Nachweispflichten. Eine „Aussetzung von Product Compliance im Krisenfall“ bedeutet eine zeitlich begrenzte Lockerung der Anforderungen, keine vollständige Aussetzung. Produkte dürfen schneller auf den Markt, wenn harmonisierte Normen fehlen, müssen aber weiterhin sicher und konform sein.

Der VERE-Verband bewertet diese Regelung entsprechend differenziert. Aus seiner Sicht liegt eine tatsächliche Aussetzung von Product Compliance nur eingeschränkt vor und greift ausschließlich in Fällen, in denen Normen nicht verfügbar sind. Für viele Unternehmen hat die Regelung daher zunächst nur begrenzte praktische Relevanz. Entscheidend ist aus Sicht des Verbands vor allem eines: Auch im Krisenfall entbindet die neue Gesetzgebung Hersteller und Händler nicht von ihrer Pflicht, die Konformität ihrer Produkte sicherzustellen. Die Verantwortung bleibt also bestehen – lediglich der Weg dorthin kann im Ausnahmefall vereinfacht sein.

Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert. 

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Christoph Brellinger
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