Event startet in
00Tage00Stunden00Minuten00Sekunden
Probleme mit Produkt-Bürokratie? Jetzt mitreden!
9. Podiumsdiskussion am 9.9. in Hamburg im Mövenpick Hotel

Amazon, ZSVR, Stiftung ear und viele mehr: Nutzen Sie die Gelegenheit und stellen Sie live Ihre Fragen. Neue Regulierungen, steigender Wettbewerbsdruck, wachsende Compliance-Anforderungen: Erfahren Sie, wie insbesondere KMU nun zukunftssicher handeln können.

×

GRS Batterien als Gemeinsames Rücknahmesystem bestätigt

Das neue Batteriegesetz (BattG) verpflichtet Batteriehersteller und -importeure zur Rücknahme ihrer Produkte. Dafür können sie sich dem Gemeinsamen Rücknahmesystem anschließen.

Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes hat GRS Batterien als einziges System die offizielle Feststellung des Bundesumweltministeriums erhalten. Die Eignung als bundesweites Rücknahmesystem stellt GRS Batterien seit mehr als elf Jahren unter Beweis. Im Zuge des neuen Batteriegesetzes bedurfte es nur noch einer Feststellung, um die Stiftung als das gemeinsame Rücknahmesystem zu legitimieren. Diese Feststellung ist am 01.12.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. GRS Batterien ist somit das einzige gemeinsame Rücknahmesystem nach § 6 BattG in Deutschland.

Herstellerindividuelle Rücknahmesysteme, so genannte "§ 7-Systeme" müssen ihre Tätigkeit jedoch bei ihrer Behörde anmelden und genehmigen lassen. An diese Genehmigung hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Voraussetzung ist sogar ein Sachverständigengutachten. Dadurch muss nachgewiesen werden, dass die Flächendeckung in der Rücknahme und die Leistungsfähigkeit der Batterieentsorgung sichergestellt sind. Grundsätzlich müssen alle Systeme vergleichbare Qualitätsstandards wie das Gemeinsame Rücknahmesystem GRS Batterien erfüllen, gerade in Bezug auf die hohen Sammel- und Verwertungsquoten.

Bei Fragen oder konkreten Anfragen sind wir für Sie ansprechbar.
Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Geschäftsführer

Tel.: 040 750687 – 200

info@vereev.de