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Hochvoltbatterien: Wer zahlt? Wer nimmt zurück?

Unfall-Hochvoltbatterien stellen Werkstätten vor neue rechtliche und finanzielle Herausforderungen bei Lagerung, Transport und Kostenübernahme. Ein neuer Praxisleitfaden des BIV zeigt, wer für die Kosten aufkommt und wie Werkstätten die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme rechtssicher organisieren.

Verunfallte Elektrofahrzeuge stellen Werkstätten vor besondere Herausforderungen. Ein neuer Praxisleitfaden des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) klärt, wie ausgebaute Hochvoltbatterien sicher und rechtssicher behandelt werden.

Wer trägt die Kosten?

Seit 2025 gelten neue Vorgaben aus EU-Batterieverordnung und deutschem Batteriegesetz. Ausgebaute Altbatterien müssen an den Batteriehandel oder zugelassene Abfallbewirtschafter übergeben werden. Händler sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet – unabhängig von Marke, Hersteller oder Batterietyp.

Bei Unfallfahrzeugen trägt der einstandspflichtige Versicherer grundsätzlich die Kosten bis zur Übergabe an die Rücknahmestelle. Dazu zählen Bergung, Ausbau, sichere Lagerung, Sicherung und Transport. Danach übernehmen Hersteller beziehungsweise Rücknahmesysteme die Kosten für Logistik und Verwertung.

Eine Rücknahme ist Pflicht

Wer die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme unberechtigt ablehnt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Der BIV empfiehlt Werkstätten daher, die Rückgabe schriftlich anzukündigen, klare Fristen zu setzen und den Vorgang genau zu dokumentieren. Der Leitfaden soll dabei Abhilfe für Werkstätten, Abschleppdienste und Versicherer schaffen.

Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.      

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