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Holzhandel und PPWR: Was gilt bei der Kommissionierung?

Die neue PPWR sorgt im Holzhandel für Unsicherheit bei der Kommissionierung und möglichen zusätzlichen Pflichten. Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) fordert deshalb klare Auslegungshinweise und mehr Rechtssicherheit.

Die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR soll Verpackungen reduzieren und Ressourcen effizienter nutzen. GD Holz unterstützt diese Ziele grundsätzlich, sieht bei der praktischen Umsetzung jedoch offene Fragen insbesondere im Transport und Holzgroßhandel.

Ein kritischer Punkt ist die Kommissionierung. Holzgroßhändler stellen Waren aus bestehenden Lieferungen nach Kundenwunsch neu zusammen und verpacken sie anschließend wieder. So können vorhandene Verpackungen weiterverwendet und Abfälle vermieden werden. Doch rechtlich ist unklar, ob bereits das Hinzufügen einzelner Verpackungselemente als Herstellung einer neuen Verpackung gilt. Falls ja, könnte eine zusätzliche Konformitätserklärung erforderlich werden. Für Holzhandelsunternehmen entstehen dadurch Unsicherheiten bei Pflichten und Haftungsrisiken.

Der Verband fordert entsprechend verbindliche Auslegungshinweise und mehr Rechtssicherheit; Unternehmen müssen ihre gesetzlichen Pflichten zuverlässig beurteilen und erfüllen können.

Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.      

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